3 Mio. € Geldbuße für einen nicht angemessenen Zugang zum Compliance-Bericht

3 Mio. € Geldbuße für einen nicht angemessenen Zugang zum Compliance-Bericht

3 Mio. € Geldbuße für einen nicht angemessenen Zugang zum ComplianceBericht 

Die BaFin hat am 25. Januar 2023 eine Geldbuße in Höhe von drei Millionen Euro gegen die Frankfurter Niederlassung einer niederländischen Großbank verhängt. Nach Auffassung der BaFin hat die Bank gegen § 81 Abs. 3 WpHG verstoßen, indem sie nicht sichergestellt hat, dass die Geschäftsleitung der Bank in Deutschland ausreichend Zugang zum Compliance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019 hatte.  

Nach § 81 Abs. 3 WpHG hat das „Wertpapierdienstleistungsunternehmen sicherzustellen, dass die Geschäftsleiter einen angemessenen Zugang zu den Informationen und Dokumenten haben, die für die Beaufsichtigung und Überwachung erforderlich sind“. Darunter fällt auch der Zugang zum Compliance-Bericht.  

Der Bußgeldrahmen der BaFin beträgt bei Verstoß maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes. 

Die Höhe des Bußgeldes zeigt besonders deutlich, dass die Compliance zunehmend in den Fokus der Aufsicht rückt. Auch wenn es überraschen mag, stärkt diese Maßnahme die Rolle und Bedeutung der Compliance-Funktion. Es dürfte kaum einen Compliance-Verantwortlichen in Deutschland geben, der diese Maßnahme nicht zum Anlass nimmt, gegenüber seiner Geschäftsleitung auf die gestiegene Bedeutung der Compliance hinzuweisen.  

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