Änderungen bei der Meldung von wesentlichen Auslagerungen gemäß neuer AnzVO
Änderungen bei der Meldung von wesentlichen Auslagerungen gemäß neuer AnzVO
Änderungen bei der Meldung von wesentlichen Auslagerungen gemäß neuer AnzVO
Am 28. November 2022 wurde die vierte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung (AnzVO) im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 45 verkündet und trat am 29. November 2022 in Kraft.
Mit Inkrafttreten der geänderten AnzVO steht den verpflichteten Unternehmen auch das Verfahren der Anzeige von Auslagerungen über das MVP-Portal der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) für die Abgabe der Absicht, des Vollzugs und wesentlicher Änderungen sowie Updates im Rahmen von Auslagerungen zur Verfügung.
Nachdem die BaFin die bereits seit dem 1. Januar 2022 geltende Pflicht zur Einreichung der Auslagerungsanzeigen für Kreditinstitute vorübergehend ausgesetzt hat, sind die nach § 24 Abs. 1 Nr. 19 KWG anzeigepflichtigen Umstände nun bis zum 1. März 2023 über das MVP-Portal der BaFin nachzumelden. Als Unterstützung und Ausfüllhilfe stellt die BaFin einen Leitfaden mit entsprechenden Erläuterungen und Erklärungen zur Verfügung. Die Auslagerungsanzeigen werden nach der Meldung von der BaFin an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet.
Zwar hat die Aufsicht in ihrer nun geltenden Fassung der AnzVO im Vergleich zu der Konsultationsfassung einige zu meldenden Informationen über wesentliche Auslagerungssachverhalte gestrichen, insgesamt jedoch muss mit einem erhöhten prozessualen Aufwand gerechnet werden.
Insbesondere die unterjährige Anzeigepflicht schwerwiegender Vorfälle, wie die drohende Zahlungsunfähigkeit des Dienstleisters oder Kenntnisse über Umstände, nach denen eine leitende Person des Dienstleisters als unzuverlässig betrachtet werden kann, sind mit Herausforderungen verbunden. Um diese meistern zu können, bedarf es einer interdisziplinären Zusammenarbeit der betroffenen Front- und Backoffice Bereiche und der IT sowie eine enge Dienstleistersteuerung, um die Gesamtheit der zu meldenden Informationen stets griffbereit zu haben.
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