Aktualisierung der MaComp durch die BaFin

Aktualisierung der MaComp durch die BaFin

Die BaFin hat das Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und zu den weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp) überarbeitet und am 26.09.2024 veröffentlicht. 

Die Veröffentlichung  wurde notwendig da die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) Leitlinien zu „einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft“ veröffentlicht hat. Diese Leitlinien wurden in den Besonderen Teil (BT) 5 und (BT) 7.1 der MaComp überführt. Die inhaltlich unverändert übernommenen Regelungen enthalten Vorgaben zu den Anforderungen an die Produktüberwachung und die Geeignetheitsprüfung.

Fazit und Key Takeaways: 

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) regelt im Rahmen der MaComp (Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion) die Anforderungen an die Compliance-Funktionen in Finanzinstituten. Ziel ist es, sicherzustellen, dass diese Institutionen gesetzliche Vorgaben und interne Richtlinien einhalten, um Risiken zu minimieren und eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit zu gewährleisten. Durch die MaComp wird eine einheitliche und effektive Compliance-Überwachung in den Unternehmen gefördert. Insgesamt sind die MaComp damit ein wichtiges Instrument, um die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes zu gewährleisten.

Insbesondere wird in den MaComp folgendes festgelegt:

  • Struktur und Organisation: Anforderungen an die organisatorische Einbindung der Compliance-Funktion.
  • Risikomanagement: Identifikation und Bewertung von Compliance-Risiken.
  • Überwachung: Regelungen zur kontinuierlichen Überwachung der Einhaltung von Vorschriften.
  • Dokumentation: Es wird verlangt, dass alle Compliance-Aktivitäten und -Entscheidungen dokumentiert werden, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
  • Schulung und Sensibilisierung: Vorgaben zur Schulung der Mitarbeitenden in Compliance-Themen.
  • Richtlinien und Verfahren: Die MaComp verlangen, dass Institute klare Richtlinien und Verfahren zur Einhaltung von gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben entwickeln und implementieren.
  • Berichtswesen: Anforderungen an die Berichterstattung an die Geschäftsleitung und gegebenenfalls an die Aufsichtsbehörden.

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