Solvency II: BaFin aktualisiert Hinweise zum Berichtswesen
Solvency II: BaFin aktualisiert Hinweise zum Berichtswesen
Solvency II: BaFin aktualisiert Hinweise zum Berichtswesen
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat im Oktober aktualisierte Hinweise zum Solvency-II-Berichtswesen veröffentlicht. Diese beinhalten nun auch die Neuerungen, die sich aus der Überarbeitung der technischen Standards durch die Europäische Kommission im Mai dieses Jahres ergeben haben.
Die Überarbeitung infolge des Solvency II Reviews 2020 bringt einige Neuerungen im quantitativen Berichtswesen mit sich, die erstmals für den Q4-Abschluss dieses Jahres relevant werden.
So ist beispielsweise im Formular S.06.04 zum Anlagerisiko im Kontext des Klimawandels zu berichten. Dabei sind sowohl Angaben zu physischen als auch zu transitorischen Klimarisiken zu machen. Im Hinweisschreiben der BaFin wird in den Textziffern 42 und 43 darauf hingewiesen, dass auf europäischer Ebene noch inhaltliche Fragen zu klären sind und in diesem Sinne auf das entsprechende Q&A der EIOPA zum Berichtswesen verwiesen.
Neu sind unter anderem auch Meldebögen zu Solvenzkapitalanforderungen in verwendeten internen Modellen (S.25.05), sowie zu versicherungstechnischen Risiken in den immer stärker vertretenen Cyberversicherungsprodukten – kurz Cyber-Risiko (S.14.03).
Für Unternehmen gilt es nun, sich frühzeitig mit den Neuerungen auseinanderzusetzen, um eine fristgerechte und korrekte Berichterstattung sicherzustellen.
