BaFin konsultiert die 8. MaRisk-Novelle
BaFin konsultiert die 8. MaRisk-Novelle
BaFin konsultiert die 8. MaRisk-Novelle
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die 8. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) von Banken zur Konsultation gestellt.
Zunächst einmal für die gute Nachricht mit Blick auf die Compliance: Die Konsultation enthält keine Neuerungen für die sogenannte MaRisk-Compliance-Funktion aus AT 4.4.2. Mit der von der BaFin im Dezember 2012 veröffentlichten 4. MaRisk-Novelle wurde neben den beiden etablierten Compliance-Funktionen im Bankenumfeld (Kapitalmarkt sowie Geldwäsche- und Betrugsbekämpfung) eine dritte Compliance-Säule geschaffen – die der Regulatory Compliance.
ESG-Risiken wurden bereits im Jahr 2023 mit der siebten MaRisk-Novelle in den Fokus gerückt. Auch die Konsultation zur achten Novellierung der MaRisk enthält diesbezüglich keine Neuerungen:
Im Fokus der 8. MaRisk-Novelle stehen insbesondere:
- Ein neuer BTR 5 Abschnitt enthält die vollständige Überführung der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Kreditspreadrisiken (CSRBB) im Anlagebuch (EBA/GL/2022/14) in die deutsche Verwaltungspraxis.
- Ergänzungen zu den Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch.
Fazit
Die MaRisk ist eine vergleichsweise neue Regelung. Die erstmalige Veröffentlichung erfolgte im Jahr 2005. Dass sich nun schon die 8. Novelle in der Konsultation befindet, zeigt die rasante regulatorische Entwicklung im Bankensektor. Die Konsultationsphase läuft bis zum 14. März 2024. Die finale Fassung der MaRisk-Novelle soll laut BaFin nach Abschluss des Konsultationsverfahrens im April 2024 veröffentlicht werden.
