BaFin sieht Verbesserungsbedarf bei „Eigenen Risikobeurteilungen“ von Pensionskassen und Pensionsfonds
BaFin sieht Verbesserungsbedarf bei „Eigenen Risikobeurteilungen“ von Pensionskassen und Pensionsfonds
BaFin sieht Verbesserungsbedarf bei „Eigenen Risikobeurteilungen“ von Pensionskassen und Pensionsfonds
Die BaFin hat am 17. Juli auf ihrer Homepage eine Einschätzung zu den erhaltenen und ausgewerteten Eigenen Risikobeurteilungen (ERB) von Pensionskassen und Pensionsfonds veröffentlicht. Diese müssen seit 2019 mindestens im Dreijahresturnus (erstmalig 2021 bzw. 2022) eine solche ERB bei der BaFin einreichen. Neben der gesetzlichen Anforderung im VAG, konkretisiert das BaFin-Rundschreiben 9/2020 die Anforderungen an eine ERB.
Insgesamt zieht die BaFin ein durchwachsenes Fazit, da bei rund 80 % der Unternehmen Nachbesserungen angemahnt werden mussten. Insbesondere zwei Schwachpunkte wurden identifiziert:
- Bei der Beurteilung des gesamten Finanzierungsbedarfs geht es auch darum einzuschätzen, inwieweit der Marktwert (und nicht nur der Buchwert) unter Berücksichtigung der Kapitalanlagen die versicherungstechnischen Passiva überdeckt.
- Im Falle der Absicherung der Pensionskasse oder des Pensionsfonds durch ihr Trägerunternehmen soll anhand betriebswirtschaftlicher Größen wie Eigenkapital oder Gewinn deutlicher dargelegt werden, inwieweit das Trägerunternehmen seiner Schutzzusage nachkommen kann.
Darüber hinaus wird der Analyse von Nachhaltigkeitsrisiken sehr große Bedeutung beigemessen. Dieses Thema sollte aus Sicht der BaFin von den Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung generell stärker und in der ERB umfassend beleuchtet werden.