BaFin spricht Rüge gegen die Bank of China aus

BaFin spricht Rüge gegen die Bank of China aus

BaFin spricht Rüge gegen die Bank of China aus 

Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hat die BaFin festgestellt, dass die Zweigniederlassung Frankfurt der Bank of China nicht ausreichend gegen Geldwäsche vorgeht und interne Kontrollen und Verfahren zur Bekämpfung von Geldwäsche nur unzureichend implementiert hat. Insbesondere hat die BaFin die folgenden Mängel bei der Geldwäscheprävention der Bank of China gerügt: 

Risikomanagement: Die BaFin hat festgestellt, dass die Bank of China keine adäquaten Risikomanagementprozesse implementiert und keine angemessene Risikobewertung durchgeführt hat, um die Identifizierung und Überwachung von Geldwäscherisiken zu gewährleisten. 

Kundenidentifikation: Die BaFin hat auch Mängel bei der Kundenidentifikation der Bank of China festgestellt. So wurden keine ausreichenden Kontrollen zur Feststellung und Überprüfung von Kundenidentitäten durchgeführt.  

Transaktionsüberwachung: Die BaFin hat bemängelt, dass die Bank of China nicht in der Lage ist, verdächtige Transaktionen zu identifizieren und zu melden. Die Bank habe keine angemessenen Systeme und Prozesse implementiert, um ungewöhnliche Aktivitäten zu erkennen, die auf Geldwäsche hindeuten könnten. 

Die Zweigniederlassung Frankfurt wurde aufgefordert, einen geeigneten Maßnahmenplan zu erstellen, diesen der BaFin schriftlich anzuzeigen und regelmäßig über den Stand der Behebung der Feststellungen zu berichten. 

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