BaFin trägt mit Sustainable-Finance-Strategie zu stabilem Finanzsystem bei

BaFin trägt mit Sustainable-Finance-Strategie zu stabilem Finanzsystem bei

BaFin trägt mit Sustainable-Finance-Strategie zu stabilem Finanzsystem bei

Mit ihrer Sustainable-Finance-Strategie veröffentlicht die BaFin fünf Handlungsschwerpunkte im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeiten der nächsten Jahre.

Um die Rahmenbedingungen in der Finanzwirtschaft für eine erfolgreiche nachhaltige Transformation zu schaffen, definiert die BaFin fünf Handlungsfelder für ihre zukünftigen Aufsichtstätigkeiten im Nachhaltigkeitskontext:

  • Die BaFin setzt sich für eine risikoorientierte und in der Praxis umsetzbare Regulierung ein. Die Aufsichtsbehörde begleitet mit ihrer Fachlichkeit gesetzliche Vorhaben zur Integration von Nachhaltigkeit in die Finanzwirtschaft. Das Aufsichtsrecht soll in diesem Kontext Mindestkapitalanforderungen sowie weitere Kapitalanforderungen sicherstellen, um eine stabile Wirtschaft zu gewährleisten.
  • Die BaFin fördert die Schaffung verlässlicher Daten zu finanziellen Klimarisiken. Im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit fokussiert sie sich auf die Qualität der risikoorientierten Offenlegung der beaufsichtigten Unternehmen sowie auf die Umsetzung der CSRD im Rahmen der Bilanzkontrolle.
  • Die BaFin fordert die Integration von ESG-Aspekten in das Risikomanagement. Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei nicht als eigenständige Risikokategorie zu betrachten, sondern als Risikotreiber der bekannten Kategorien (wie z. B. Kapitalanlage-, Liquiditäts- und operationelle Risiken). Zur Überwachung wird die BaFin ihre bestehenden Aufsichtsinstrumente nutzen, um den Umgang mit Umweltrisiken von Unternehmen zu beaufsichtigen und eine positive Entwicklung sicherzustellen.
  • Die BaFin legt zudem einen Fokus auf den Wissensaustausch, da das Thema Sustainable Finance für Finanzinstitute sehr komplex ist. Dieser soll sowohl im Dialog mit ihren Stakeholdern als auch durch die aktive Zusammenarbeit mit Finanzinstituten und -behörden auf internationaler Ebene stattfinden.
  • Die BaFin setzt sich für die Prävention und Bekämpfung von Greenwashing ein. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission (EC) gemeinsam mit den beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) die EIOPA gebeten, Empfehlungen zum Thema Greenwashing für die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich fallenden Sektoren zu erarbeiten. Der am 1. Juni 2023 veröffentlichte Zwischenbericht enthält Empfehlungen zur Definition und Bewertung von Greenwashing sowie zur Wirksamkeit der derzeitigen Aufsichtsmandate und -befugnisse bei der Bekämpfung von Greenwashing. Der Zwischenbericht betont, dass Greenwashing – in unterschiedlichem Ausmaß – als Teil eines breiteren Spektrums von Verhaltensrisiken („Conduct Risks“) in allen Phasen des Versicherungsgeschäfts (z. B. Unternehmensebene, Produktherstellung, -bereitstellung und -verwaltung) und Renten (z. B. Gestaltung, Bereitstellung und Verwaltung von Systemen) auftreten kann. Ein Abschlussbericht mit endgültigen Schlussfolgerungen ist für Mai 2024 avisiert und soll konkrete Empfehlungen zur Bekämpfung von Greenwashing enthalten.

Zusammenfassend verfolgt die BaFin mit ihrer Sustainable Finance-Strategie das Ziel, im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit die Bedingungen für eine stabile und integre Finanzwirtschaft zu schaffen, um die nachhaltige Transformation der Finanzwirtschaft zu fördern. Dabei greift sie nicht direkt steuernd in das System ein, sondern beaufsichtigt neben der Ausweitung des Risikomanagementsystems auf ESG-Aspekte vor allem die Offenlegungsverpflichtungen von Unternehmen. Ziel ist es, Greenwashing zu vermeiden und eine nachvollziehbare und valide Datengrundlage in Bezug auf ESG-Wirkungen der Produkte zu fördern, damit (potenzielle) Anleger:innen eine informierte Entscheidung über ihre Investitionen treffen können.

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