BaFin-Webinar zum DORA-Informationsregister: Was Finanzunternehmen zur Einreichung 2026 wissen sollten

BaFin-Webinar zum DORA-Informationsregister: Was Finanzunternehmen zur Einreichung 2026 wissen sollten

Mit Blick auf die nächste Einreichungsrunde des DORA‑Informationsregisters rückt für Finanzunternehmen erneut ein zentrales Element der digitalen Resilienz in den Fokus. Vor diesem Hintergrund hat die BaFin am 24. & 26. Februar 2026 zwei (inhaltlich identische) Webinare zum Einreichungsprozess des Informationsregisters 2026 durchgeführt. Ziel war es, rechtzeitig an die bevorstehende Abgabe zu erinnern, Erfahrungen aus dem Vorjahr einzuordnen und auf prozessuale Besonderheiten für 2026 hinzuweisen.

Die Pflicht zur Führung eines Informationsregisters ergibt sich aus dem Digital Operational Resilience Act (DORA). Konkret verpflichtet Art. 28 Abs. 3 DORA Finanzunternehmen dazu, ein Register über ihre IKT‑Dienstleistungen zu führen und dieses der zuständigen Aufsicht auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.

Wichtig ist dabei: Das Informationsregister umfasst sämtliche vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT‑Dienstleistungen. Es beschränkt sich also nicht nur auf IKT-Dienstleistungen, die kritische oder wichtige Funktionen unterstützen. Auf diese Weise sollen Abhängigkeiten transparent gemacht werden und insbesondere Konzentrations‑ und Single‑Point‑of‑Failure‑Risiken identifiziert werden können.

Für das Jahr 2026 sind keine Änderungen am Datenmodell oder an der Dateistruktur vorgesehen. Register aus dem Jahr 2025 können daher grundsätzlich weiterverwendet werden, müssen jedoch inhaltlich aktualisiert werden (insbesondere Stichtage und Datumsfelder).

Der Einreichungsprozess gliedert sich wie folgt:

  • 9. März bis 30. März 2026: Einreichungsperiode im DORA‑Produktivverfahren; zum Fristende wird eine fehlerfreie Einreichung erwartet.
  • Anfang April 2026: Zusätzliches Datenqualitäts‑Feedback der European Banking Authority (EBA) bei festgestellten Mängeln; notwendige Korrekturen sind verpflichtend.
  • 30. April 2026: Schließung der EBA‑Produktivsysteme und Ende der Einreichungsperiode.

Eine wesentliche Neuerung, auf die die BaFin besonders hingewiesen hat, betrifft die Unterstützung bei der Fehleranalyse. Ab der Einreichungsperiode 2026 kann – unter bestimmten Voraussetzungen – eine zusätzliche Excel‑Übersicht zu festgestellten Fehlern angefordert werden. Diese wird systemseitig erstellt und stellt die monierten Datenpunkte strukturiert dar, was die Korrektur erheblich erleichtern kann. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Fehler im Rahmen der BaFin‑Validierung erkannt wurden und die Anforderung über eine sichere E‑Mail‑Kommunikation erfolgt.

Für die Einreichung des Informationsregister im Jahr 2026 sollten Finanzunternehmen also insbesondere auf Aktualität, Vollständigkeit und Konsistenz der Daten achten sowie ausreichend Zeit für Tests, Korrekturen und mögliches EBA‑Feedback einplanen.

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