Beendigung von drei Vorstandsverträgen nach durchgeführter interner Untersuchung

Beendigung von drei Vorstandsverträgen nach durchgeführter interner Untersuchung

Beendigung von drei Vorstandsverträgen nach durchgeführter interner Untersuchung

Hintergrund & interne Untersuchung

Der Aufsichtsrat eines großen deutschen Industrieunternehmens für die Herstellung und Verarbeitung von Kupferprodukten mit Sitz in Hamburg hat am 23. Januar 2024 beschlossen, die Verträge von drei der insgesamt vier Vorstandsmitglieder vorzeitig zu beenden. Ursächlich hierfür war die Aufdeckung einer Reihe von Missständen innerhalb des Unternehmens.

Zunächst wurde das Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 Opfer eines Cyberangriffs, dessen Auswirkungen auf die Gesellschaft nach Berichten des Aufsichtsrates nur aufgrund des großen Engagements der Mitarbeitenden gering gehalten werden konnten. Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres ereignete sich in einem Werk in Hamburg ein tragischer Arbeitsunfall, bei dem drei Mitarbeitende tödlich verunglückten.

Darüber hinaus wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr bekannt, dass die Gesellschaft Opfer von weiteren kriminellen Handlungen wie Diebstahl und Betrug u. a. durch interne Mitarbeitende geworden ist. In diesem Zusammenhang wurde ein erheblicher Fehlbestand an Edelmetallen aufgedeckt. Aufgrund des bezifferten finanziellen Schadens in Höhe von rund 169 Millionen Euro und der tragischen Ereignisse im Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat einen unabhängigen externen Dienstleister mit einer internen Untersuchung beauftragt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat beschlossen, einen Sonderausschuss „Sicherheit“ mit vier Aufsichtsratsmitgliedern zu bilden, der sich unter anderem durch den externen Dienstleister wöchentlich über den Fortgang der internen Untersuchung zu den Themen Werkssicherheit und kriminelle Handlungen informieren ließ.

Neben der internen Untersuchung durch den externen Dienstleister erfolgte eine Sonderinventur des Edelmetallbestandes der Gesellschaft. Im Rahmen einer außerordentlichen Aufsichtsratssitzung informierte der Vorstand über die Ergebnisse der Sonderinventur und schlug einen freiwilligen Verzicht auf die individuelle Zielerreichung im Rahmen der vereinbarten variablen Vergütung für alle Vorstandsmitglieder vor, der vom Aufsichtsrat entsprechend beschlossen wurde.

Am 23. Januar 2023 hat der externe Dienstleister dem Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung seinen Bericht vorgelegt, der sich umfassend mit der Verantwortlichkeit des Vorstandes zu den Ereignissen befasst. In seinem vertraulichen Bericht kommt der Dienstleister unter anderem zu dem Schluss, dass drei Vorstandsmitglieder in ihren Ressorts Fehleinschätzungen unterlagen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass das bestehende Interne Kontrollsystem (IKS) des Unternehmens nicht angemessen und wirksam ausgerichtet war und dadurch Straftaten mit erheblichen Vermögensschäden zum Nachteil der Gesellschaft begangen werden konnten. Der Aufsichtsrat hat daraufhin in derselben Sitzung beschlossen, auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen die drei Vorstandsmitglieder zu verzichten. Stattdessen wurde eine personelle Neubesetzung des Vorstandes vorgenommen und die Verträge des Vorstandsvorsitzenden, des Finanzvorstands und des Produktionsvorstands vorzeitig beendet. Bis zur vollständigen Neubesetzung des Vorstandes wird vom 1. März 2024 bis zum 30. September 2024 ein Aufsichtsratsmitglied in den Vorstand berufen.

Verfolgung durch Strafbehörden

Neben den internen Ermittlungen durch einen externen Dienstleister haben auch das Landeskriminalamt Hamburg und die Staatsanwaltschaft gegen sechs mutmaßliche Täter:innen ermittelt und entsprechend Anklage wegen schweren Bandendiebstahls und gewerbsmäßiger Bandenhehlerei beziehungsweise Beihilfe zu diesen Taten erhoben. Unter den sechs Beschuldigten befindet sich auch ein ehemaliger Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens. Am 23. Februar 2023 verkündete das Landgericht Hamburg das Urteil gegen die sechs Angeklagten. Der Hauptangeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Vier weitere Mittäter erhielten eine Freiheitsstrafe von drei bis vier Jahren. Der sechste Angeklagte, der den Tätern Zugang zum Betriebsgelände verschafft hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

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