21. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

21. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

21. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung

Vom 29. bis zum 31. August 23 fand in Potsdam der 21. Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung statt.

Geldwäsche und Finanzkriminalität sind längst zu globalen Herausforderungen geworden, die nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Sicherheit und Stabilität unserer Gesellschaft bedrohen. Vor diesem Hintergrund spielt der Jahreskongress zur Bekämpfung der Geldwäsche und zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung und Bekämpfung dieser Vergehen. Auch in diesem Jahr versammelten sich erneut über 200 Teilnehmer aus der Finanzindustrie in Potsdam, um die neuesten Entwicklungen, bewährte Praktiken und innovative Ansätze zu diskutieren.

Neben Vertretern aus dem privaten Finanzsektor, waren auch Vertreter von Genossenschaftsbanken, Sparkassen, Consulting-Unternehmen und Regierungsbehörden anwesend. Zur Verwunderung vieler Teilnehmer hatte die die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) leider keine Vertreter entsandt.

Die Themen des Kongresses konzentrierten sich auf vier Kernbereiche:

Dank der vielfältigen Vorträge wurde ein umfassendes Bild über die aktuelle Lage der Geldwäscheprävention in Deutschland gezeichnet. Es wurde aber auch deutlich, dass es in den Prozessen nach wie vor ein massives Potenzial für Verbesserungen gibt.

Ein Vortrag zur geldwäschegesetzeskonformen Identifizierung zeigte beispielsweise auf, wie Kriminelle Identitäten missbrauchen mit Identitäten verfahren, um erfolgreich Konten bei Banken zu eröffnen. Dabei wurde insbesondere auf die Verwendung des gleichen Fotos bei gefälschten Identitäten eingegangen. Dieses Vorgehen führte zu der Frage, warum KYC-Systeme bisher keinen Fotoabgleich durchführen, um potentielle Duplikate identifizieren zu können. Durch eine solche Maßnahme könnte es potenziellen Geldwäschern deutlich erschwert werden, mehrere Konten unter einer falschen Identität bei dem gleichem Kreditinstitut zu eröffnen.

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