Bericht: Überarbeitung der SFDR – Politischer Kontext, Schwachstellen und Reformoptionen

Bericht: Überarbeitung der SFDR – Politischer Kontext, Schwachstellen und Reformoptionen

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) ist seit März 2021 in Kraft und bildet einen zentralen Baustein des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen. Ziel ist es, durch erhöhte Transparenz nachhaltige Investitionen zu fördern und Anlegern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Eine umfassende Bewertung der SFDR im Jahr 2023 hat jedoch mehrere strukturelle Schwächen offengelegt:

Ein zentrales Problem stellt dabei die fehlende Rechtsklarheit zentraler Begriffe wie „nachhaltige Investition“ oder „wesentliche negative Auswirkungen“ dar, was zu Auslegungsunsicherheiten bei Finanzmarktteilnehmern führt. Darüber hinaus bemängeln viele Akteure die geringe Aussagekraft bestimmter Offenlegungspflichten, die für Anleger nur begrenzten Mehrwert bieten. Hinzu kommen Überschneidungen und Inkohärenzen mit weiteren Regelwerken wie der EU-Taxonomie oder der CSRD, was die Kohärenz erschwert. Auch die mangelhafte Verfügbarkeit relevanter Daten wird häufig als wesentliches Hindernis bei der Umsetzung genannt. Zusammengenommen verursachen diese Schwächen zusätzliche operative Kosten, erschweren die Vergleichbarkeit nachhaltiger Finanzprodukte und erhöhen das Risiko von Greenwashing.

Zur Behebung dieser Mängel plant die Kommission nun eine Überarbeitung der SFDR im vierten Quartal 2025. Ziel ist eine Vereinfachung der Offenlegungspflichten, eine Konzentration auf wesentliche Informationen und eine verbesserte Kohärenz mit verwandten Regelwerken. Geprüft werden unter anderem die Kategorisierung von Finanzprodukten nach klaren, auch für Kleinanleger verständlichen Nachhaltigkeitszielen sowie gezielte Klarstellungen zentraler Konzepte. Die Reform soll auch Unternehmen in einer frühen Transformationsphase besser berücksichtigen und den Fokus breiter auf ökologische und soziale Ziele sowie Sicherheitsaspekte ausrichten.

Flankierend wird eine Folgenabschätzung durchgeführt. Die bisherigen Rückmeldungen aus öffentlichen und gezielten Konsultationen, Workshops und dem Austausch mit Aufsichtsbehörden fließen in die Ausarbeitung der finalen Vorschläge ein. Die geplanten Anpassungen sollen die Effizienz des Regelwerks erhöhen, die Transparenz verbessern und private Kapitalflüsse gezielter für die Transformation der EU-Wirtschaft mobilisieren.

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