Brauchen Unternehmen AI-Officer?

Brauchen Unternehmen AI-Officer?

Die kurze Antwort auf die Frage in der Überschrift lautet: Nein. Die etwas längere Antwort : Nein, die KI-Verordnung (KI-VO) fordert keine Rolle, die mit der Forderung der DSGVO nach einem Datenschutzbeauftragten vergleichbar wäre.

Die lange Antwort: Auch wenn unter der KI-VO keine feste Rolle gefordert wird, ist es doch sinnvoll, jemanden mit spezieller AI-Expertise zu haben (Anmerkung: einige außereuropäische Regulatoren wie z. B. die US-Behörde NIST stellen andere Anforderungen). Die KI-VO fordert in Art. 4 „KI-Kompetenz“ bei Anbietern und Betreibern. Auf den ersten Blick sollte ein KI-Ingenieur über ausreichende Kenntnisse verfügen, um diese Kompetenz im Unternehmen sicherzustellen. Beim Blick in Erwägungsgrund 20 wird deutlich, dass neben dem „Verstehen der korrekten Anwendung technischer Elemente in der Entwicklungsphase des KI-Systems, der bei seiner Verwendung anzuwendenden Maßnahmen und der geeigneten Auslegung der Ausgaben des KI-Systems“ auch Wissen notwendig ist um „die angemessene Einhaltung und die ordnungsgemäße Durchsetzung der Verordnung sicherzustellen“.

Es handelt sich also, wie schon beim Datenschutzbeauftragten, um ein Zusammentreffen von (spezifischem) technischem und juristischem Verständnis. Diese Kombination von Kompetenzen ist derzeit nicht in großem Umfang vorhanden. Hier sollten Unternehmen im Rahmen einer vorausschauenden Governance Kapazitäten aufbauen oder bestehende Kompetenzen (z. B. der Datenschutzabteilung) weiterentwickeln.

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