Bundesrat verweigert seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Bundesrat verweigert seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Bundesrat verweigert seine Zustimmung zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) 

Nachdem der Bundestag im Dezember 2022 das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet hatte, verweigerte der Bundesrat am 10. Februar 2023 seine Zustimmung. Dabei hätte Deutschland bereits im Dezember 2021 die EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz umsetzen müssen. 

Das HinschG scheiterte an den unionsgeführten Ländern und fand nicht die erforderliche Mehrheit. Unter anderem wurde kritisiert, dass 

  • das Gesetz in der vorliegenden Fassung weit über die Mindeststandards der EU-Whistleblower-Richtlinie hinausgeht. 
  • die Belastung insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu groß sein könnte. 
  • die Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals auch die Gefahr von Missbrauch birgt.  

In einem nächsten Schritt nach dem Scheitern des HinSchG im Bundesrat könnte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag gefragt sein, um einen Kompromiss zu finden. Es wurde jedoch bereits angekündigt, dass die Ampel an dem Gesetz festhalten wird und der Gesetzesentwurf inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form so schnell wie möglich erneut in den Bundestag eingebracht werden soll, um keine Abstriche beim Schutz der Hinweisgebenden zu machen. 

Mehr zum Thema

Können wir Sie unterstützen? Kontaktieren Sie unsere Experten!

Mit WAVESTONE steht Ihnen ein starker Partner zur Seite.
Wir freuen uns auf Ihre Herausforderung!