CEF 2025: Recht auf Vergessenwerden (Artikel 17 DS-GVO)
EuGH erteilt zahlenmäßiger Beschränkung von Beschwerden durch die Datenschutzbehörden Absage
Am 5. März 2025 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Maßnahmen im Rahmen des koordinierten Durchsetzungsrahmens (Coordinated Enforcement Framework – CEF) für das laufende Jahr vorgestellt. Im Fokus der diesjährigen Initiative steht das Recht auf Löschung (Recht auf Vergessenwerden) gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Artikel 17 ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Löschung personenbezogener Daten auf Wunsch der betroffenen Person.
Was in der Theorie einfach klingt, stellt Unternehmen regelmäßig vor Herausforderungen. Der CEF ist eine Initiative zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Datenschutzbehörden. Seit 2021 koordiniert die EDSA in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden Maßnahmenpakete zu jährlich wechselnden Datenschutzthemen. Die Themen der letzten Jahre waren (1) die Nutzung Cloud-basierter Dienste durch den öffentlichen Sektor, (2) die Benennung und Stellung von Datenschutzbeauftragten und (3) die Umsetzung des Rechts auf Zugang durch die für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Im Rahmen des CEF 2025 werden 32 europäische Datenschutzbehörden zusammenarbeiten, um die praktische Umsetzung des Rechts zu analysieren. Hierzu werden Unternehmen aus verschiedenen Sektoren kontaktiert. Ziel ist es, zu untersuchen, wie die Unternehmen das Recht auf Löschung umsetzen bzw. wie sie die gesetzlichen Ausnahmetatbestände implementieren. Ein zentrales Instrument dieser Initiative ist ein europaweit abgestimmter Fragebogen. Die gesammelten Ergebnisse werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst, der Empfehlungen zur Verbesserung der Umsetzung des Rechts auf Löschung auf europäischer und nationaler Ebene enthalten wird.
Am CEF 2025 beteiligen sich mehrere deutsche Datenschutzbehörden, darunter die Aufsichtsbehörden aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
Der CEF 2025 könnte einen wichtigen Beitrag zur Transparenz und Vereinheitlichung der europäischen Verwaltungspraxis leisten.
