CSRD: Nach GRI berichtende Unternehmen sind bestens auf die Umsetzung der ESRS vorbereitet
CSRD: Nach GRI berichtende Unternehmen sind bestens auf die Umsetzung der ESRS vorbereitet
CSRD: Nach GRI berichtende Unternehmen sind bestens auf die Umsetzung der ESRS vorbereitet
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) und die Global Reporting Initiative (GRI) haben eine gemeinsame Erklärung zur Kompatibilität der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) mit den Berichtsanforderungen der GRI veröffentlicht.
Konzepte, wie die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, Definitionen und Datenanforderungen aus ESRS und GRI wurden bestmöglich aufeinander abgestimmt. Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung bisher nach den Anforderungen der GRI erstellt haben, sind laut EFRAG und GRI gut auf die Umsetzung der ESRS vorbereitet. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse existierte bereits im Rahmen der GRI. Hier werden wesentliche Themen identifiziert, auf deren Basis Unternehmen ihre individuellen nachhaltigkeitsbezogenen Chancen und Risiken ableiten können. Diese sind nach den ESRS in der finanziellen Perspektive zu berücksichtigen, so dass die Informationen beiden Berichtsstandards genügen.
GRI und EFRAG haben darüber hinaus angekündigt, ein Mapping der nach ESRS und GRI zu berichtenden Datenpunkte zu veröffentlichen und transparent zu machen. Damit sollen die Überschneidungen der beiden Berichtsstandards konkretisiert werden.
Aktuell arbeiten die EFRAG und GRI an der technischen Kompatibilität der beiden Standards, um den digitalen Berichterstattungsprozess für Unternehmen zu vereinfachen. Im Fokus steht dabei ein Multi-Tagging-System für beide Standards, so dass identische Informationen in ihrer digitalen Taxonomie mit Querverweisen versehen werden können.
Insgesamt sind Unternehmen, die bereits nach GRI berichten, gut auf die Umsetzung der ESRS vorbereitet. Zudem gilt ein Bericht nach ESRS als „in reference“ zu GRI, so dass keine Mehrfachberichterstattung notwendig ist.