Das HinSchG ist verabschiedet!

Das HinSchG ist verabschiedet!

Das HinSchG ist verabschiedet! 

Nachdem am 11. Mai 2023 der Deutsche Bundestag das neue Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet hat, hat auch der Bundesrat am 12. Mai 2023 seine Zustimmung gegeben. Damit tritt das Gesetz vier Wochen nach der Verkündung, also voraussichtlich Mitte Juni 2023, in Kraft.  

Mit dem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses wird damit die überfällige EU-Whistleblowing-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt.  

Nachdem Deutschland die Frist zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht seit Dezember 2021 verpasst hatte und im Mai 2023 ein Schreiben aus dem Justizministerium darauf hinwies, dass Deutschland aufgrund des eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren mit Strafzahlungen an die EU-Kommission rechnen müsse, kam die Einigung zum Schluss doch sehr schnell. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick: 

  1. Es besteht keine Pflicht zur Einrichtung anonymer Meldekanäle. 
  2. Es besteht keine Pflicht zur Bearbeitung anonymer Meldungen – Abschwächung in eine „Soll"-Vorschrift. 
  3. Es erfolgte eine Konkretisierung des Anwendungsbereiches („Informationen über Verstöße"). 
  4. Die maximale Höhe des Bußgeldes bei Verstößen gegen das HinSchG wurde auf 50.000 € halbiert. 
  5. Der immaterielle Schadensersatz für Hinweisgebende wurde wieder gestrichen. 

Mit der endgültigen Verabschiedung des HinSchG besteht für Unternehmen konkreter Handlungs- und Anpassungsbedarf. Unsere Compliance Expert:innen stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. 

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