Debatten um das EU-Lieferkettengesetz: Finanzsektor im Fokus

Debatten um das EU-Lieferkettengesetz: Finanzsektor im Fokus

Debatten um das EU-Lieferkettengesetz: Finanzsektor im Fokus

Im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz wird erwogen, den Finanzsektor in den Geltungsbereich der vorgeschlagenen EU-Richtlinie über die Rechenschaftspflicht von Unternehmen einzubeziehen. Dieser Schritt ist jedoch umstritten. Bei einer Abstimmung im Dezember 2022 sprachen sich einige EU-Länder, darunter Frankreich, gegen eine solche Regelung aus. Sie vertreten die Meinung, dass es den einzelnen EU-Ländern überlassen bleiben sollte, ob sie bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht den Finanzsektor einbeziehen oder nicht. Das Europäische Parlament hingegen befürwortet verpflichtende Sorgfaltspflichten für Finanzinstitute, Vermögensverwalter und institutionelle Anleger.

Die spanische EU-Ratspräsidentschaft sucht nach einem Kompromiss, um die unterschiedlichen Positionen der beteiligten Parteien zu überbrücken. Eine mögliche Lösung könnte darin liegen, die vereinbarte Ausnahmeregelung für den Finanzsektor zu streichen. Dieser Ansatz könnte jedoch das Niveau der Harmonisierung des Rechts in der Union gefährden.

Für Banken und Versicherungsunternehmen wird eine verhältnismäßige, aber vernünftige Verpflichtung vorgeschlagen, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Dies würde bedeuten, dass Banken nicht dazu verpflichtet wären, die gesamte Wertschöpfungskette ihrer Kunden zu überwachen. In Bezug auf institutionelle Anleger und Vermögensverwalter wird argumentiert, dass sie im Vergleich zu Banken weniger Einfluss auf ihre Kunden haben und deshalb nicht denselben, strengen Anforderungen gemäß dem EU-Lieferkettengesetz unterworfen sein sollten.

Ebenso lehnen einige Wirtschaftsverbände die Einbeziehung des Finanzsektors ab, während zivilgesellschaftliche Organisationen und Europaabgeordnete darauf drängen, den Sektor in die Richtlinie einzubeziehen, um die Idee der nachhaltigen Finanzierung zu fördern.

Die Diskussionen darüber, ob und wie der Finanzsektor in die Sorgfaltspflicht einbezogen werden sollte, werden in den kommenden Wochen fortgesetzt. Es wird erwartet, dass die nächste Verhandlungsrunde mit dem Europäischen Parlament im November stattfinden wird.

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