Der ITS zum Informationsregister wurde veröffentlicht
Der ITS zum Informationsregister wurde veröffentlicht
Am 2. Dezember wurde das ITS zum Informationsregister von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Das ITS (Information Technology Systems) zum Informationsregister ist ein zentrales Verzeichnis, das Informationen zu IKT-Vorfällen und Sicherheitslücken sammelt und verarbeitet. Ein Informationsregister zu führen und stets aktuell zu halten, ist eine Anforderung der europäischen Verordnung von DORA (Digital Operational Resilience Act). Ziel ist es, die Transparenz und Effizienz im Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen zu erhöhen und somit die Sicherheitsstandards in Europa zu verbessern. Mit Hilfe des Informationsregisters soll es den Aufsichtsbehörden zudem ermöglicht werden, sogenannte „kritische“ IKT-Drittdienstleister für den Markt zu identifizieren.
Die Annahme und Veröffentlichung des ITS-Informationsregisters durch die EU-Kommission verzögerte sich aufgrund eines Konflikts über die Kennungssysteme. Streitpunkt war die Wahl zwischen dem European Unique Identifier (EUID) und dem Legal Entity Identifier (LEI).
Dank intensiver Verhandlungen konnte nun ein Kompromiss erzielt werden: Europäische Finanzunternehmen können nun gemäß Artikel 3 Abs.5 des ITS beide Kennungen verwenden, um alle IKT-Drittdienstleister, bei denen es sich um juristische Personen handelt, zu identifizieren. Diese flexible Lösung erleichtert die Integration und Nutzung des Registers erheblich, ohne dass bestehende Systeme komplett überarbeitet werden müssen.
