Die BaFin veröffentlicht FAQ zum Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen
Die BaFin veröffentlicht FAQ zum Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen
Die BaFin veröffentlicht FAQ zum Meldeverfahren für die Anzeige von Auslagerungen
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat am 22. Februar 2023 eine digitale Informationsveranstaltung durchgeführt und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Anzeige von Auslagerungen und Ausgliederungen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) vorgestellt.
Daraufhin veröffentlichte die BaFin FAQ (Frequently Asked Questions) und entsprechende Antworten zum Meldeverfahren. Diese sind in die folgenden Kategorien unterteilt:
- Einreichungsweg
- Ausfüllhinweise
- Anzeige von Absicht und Vollzug
- Wesentliche Änderungen
- Schwerwiegende Vorfälle
- Nachmeldungen
- Bestandsabfrage
Viele der Fragen zielen auf die Benutzerfreundlichkeit, Bedienbarkeit und Aufbau des MVP-Portals ab. Ebenfalls wird das Bedürfnis nach weiteren Konkretisierungen der einzutragenden Daten deutlich. So bedarf es beispielsweise einer genaueren Definition eines meldepflichtigen „schwerwiegenden Vorfalls". Hier will die Aufsicht den Unternehmen bewusst einen Auslegungsspielraum lassen. Zwar könne das Bedürfnis der Industrie nach weiterer Konkretisierung verstanden werden, jedoch sei dies einerseits schon im Bankenbereich nicht in allgemeiner Form für alle Institute gleichbedeutend möglich.
Die Pflicht zur Anzeige von schwerwiegenden Vorfällen stammt aus den EBA-Guidelines und Outsourcing Arrangements (EBA/GL/2019/02), in denen ebenfalls keine Konkretisierung erfolgt.
Insgesamt ist jedoch erkennbar, dass sich die Aufsicht bemüht, sämtliche Fragen der Unternehmen zu beantworten und weiter an einer Verbesserung der Bedienbarkeit des MVP-Portals arbeitet.
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