Zunehmende Cyberkriminalität am Beispiel der Ransomware-Angriffe auf Unternehmen im Februar 2025

Zunehmende Cyberkriminalität am Beispiel der Ransomware-Angriffe auf Unternehmen im Februar 2025

Die Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) steht zunehmend im Fokus regulatorischer Anforderungen. Dies betrifft sowohl private als auch staatliche Finanzierungsquellen. Besonders relevant sind dabei Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML), zur Einhaltung von Compliance-Standards und zur Korruptionsprävention.

Transparenzpflichten und „Know Your Customer“ (KYC)
NGOs unterliegen KYC-Prüfungen durch Banken oder andere Finanzdienstleister. Dabei muss nachvollziehbar sein, woher die Gelder stammen und wer die wirtschaftlich Berechtigten (UBO) sind. Das Ziel besteht darin, Tarnorganisationen und Missbrauch zur Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Risikobasierter Ansatz
Regulierungsbehörden wie die FATF und die EU AMLD sehen NGOs teils als Risikokategorie, insbesondere wenn sie in Hochrisikoregionen tätig sind, hohe Barzahlungen tätigen oder politisch exponierte Personen (PEP) beteiligt sind. Daraus ergeben sich erhöhte Sorgfaltspflichten (Enhanced Due Diligence).

Missbrauch zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
NGOs können unabsichtlich als Kanal für illegale Geldflüsse dienen. Die FATF warnt explizit vor der zweckentfremdeten Nutzung von gemeinnützigen Strukturen, etwa zur Finanzierung extremistischer Gruppen. Regulatoren fordern daher eine zweckgebundene und lückenlos dokumentierte Mittelverwendung.

Interne Compliance-Anforderungen
Je nach Land müssen NGOs interne Richtlinien zur Geldwäscheprävention haben, Verdachtsmeldungen an Behörden abgeben (z. B. an die Financial Intelligence Unit – FIU) und Audits durchführen lassen. Größere Organisationen verfügen oft über eigene Compliance-Abteilungen.

Rolle der Finanzintermediäre
Banken und Zahlungsdienstleister stehen unter regulatorischem Druck, nur mit NGOs zu arbeiten, die ausreichend transparent sind. Im Zweifel kann es zu „de-risking“ kommen – also zur Ablehnung oder Kündigung von Geschäftsbeziehungen aus Compliance-Gründen.

Korruptionsrisiken bei staatlich finanzierter NGO-Tätigkeit
Erhalten NGOs staatliche Gelder, steigt das Risiko von Vetternwirtschaft, Kick-backs oder Interessenskonflikten, Scheinausgaben, Doppelfinanzierung oder unrechtmäßiger Bereicherung. NGOs können so ungewollt zu Trägern korrupter Netzwerke oder zum Werkzeug der Umgehung von Ausschreibungs- und Vergabeverfahren werden.

Antikorruptionsmaßnahmen und Integritätsanforderungen
Relevante Maßnahmen für NGOs umfassen interne Kontrollsysteme (IKS) und das Vier-Augen-Prinzip bei Ausgaben, transparente Vergabeverfahren und Dokumentationspflichten, die Einrichtung von Whistleblower-Systemen und Compliance-Trainings, die Offenlegung von Interessenkonflikten sowie unabhängige externe Prüfungen.

Vorgaben durch staatliche Geldgeber
Öffentliche Stellen binden NGO-Förderungen häufig an Integritätsklauseln und Anti-Korruptionsregeln im Vertrag, die Verpflichtung zur Verwendungsnachweisführung, das Recht auf externe Revision und Rückforderungsklauseln bei Missbrauch.

Fazit
Die NGO-Finanzierung steht im Spannungsfeld zwischen der Förderung gemeinnütziger Arbeit und dem Risiko von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Korruption. Deshalb ist die Einhaltung strenger Compliance-, AML- und Anti-Korruptionsvorgaben essenziell – nicht nur aus regulatorischer Sicht, sondern auch für die Glaubwürdigkeit und Zukunftsfähigkeit der Organisationen selbst.

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