Die geplante Bestandsabfrage für wesentliche Auslagerungen der BaFin
Die geplante Bestandsabfrage für wesentliche Auslagerungen der BaFin
Die geplante Bestandsabfrage für wesentliche Auslagerungen der BaFin
Seit dem 29. November 2022 sind alle von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigten Unternehmen dazu verpflichtet, die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) für die Anzeige wesentliche Auslagerungen und wichtige Ausgliederungen zu nutzen. Gemäß Anzeigenverordnung (AnzV) muss die Absicht und der Vollzug sowie wesentliche Änderungen im Rahmen von wesentlichen Auslagerungen bzw. wichtigen Ausgliederungen über dieses Portal angezeigt werden. Nach Angaben der BaFin sind seit Inkrafttreten der Verpflichtung zahlreiche Fragen zur Nutzung der Plattform bei der BaFin eingetroffen.
Im Rahmen einer digitalen Informationsveranstaltung beantwortete die BaFin am 22. Februar 2023 daher häufig gestellte Fragen zur Anzeige von Auslagerungen und Ausgliederungen über die Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP). Neben der Beantwortung allgemeiner Fragen zum Meldeprozess und zur Bedienung des Meldeportals ließ die BaFin insbesondere verlauten, dass die BaFin ab März 2023 eine Bestandsabfrage aller wesentlichen bestehenden Auslagerungen und wichtigen Ausgliederungen plant. In Folge dieser Abfrage soll eine unter Risikogesichtspunkten ausgewählte Anzahl von Unternehmen kontaktiert werden, von deren Auslagerungs- bzw. Ausgliederungsrisiken eine Gefahr für den Finanzmarkt ausgehen könnte. Laut Prognosen würde dies ca. 100 Kreditinstitute, 100 Versicherungsunternehmen und Einrichtungen betrieblicher Altersvorsorge, sowie 50 Wertpapierinstitute und Kapitalanlagegesellschaften betreffen.
Für Versicherungen sieht die am 23. November im Bundesgesetzblatt veröffentlichte VersAusgl-AnzV prinzipiell grundsätzlich eine Befreiung von der Verpflichtung zur Nachmeldung von wichtigen Ausgliederungen ab. Die von der Abfrage betroffenen Versicherungsunternehmen müssten jedoch auf Anforderung der BaFin alle bereits bestehenden wichtigen Ausgliederungen anzeigen. Den möglicherweise betroffenen Versicherungsunternehmen bleibt an dieser Stelle zu empfehlen, bereits frühzeitig die meldepflichtigen Informationen zu ihren wichtigen Ausgliederungen zusammenzutragen, um einen möglichst reibungslosen Ablauf des Meldeprozesses zu gewährleisten.
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