Die Zeit läuft: Was bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beachten ist

Die Zeit läuft: Was bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beachten ist

Die Zeit läuft: Was bei der Einführung eines Hinweisgebersystems zu beachten ist

Das Hinweisgeberschutzgesetz musste einen langen Entwicklungsprozess durchlaufen, hat nun aber alle Hürden genommen und ist am 02.07.2023 endlich in Kraft getreten. 

Mit der „Richtlinie 2019/1937 des europäischen Parlaments und des Rates […] zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" liegt seit 2019 eine Richtlinie vor, die von den EU-Mitgliedsstaaten eigentlich bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollte – Deutschland war dabei ein „Nachzügler". Dennoch müssen betroffene Unternehmen jetzt aktiv werden und sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen. Insbesondere für international tätige Unternehmen ist es wichtig sicherzustellen, dass das einzurichtende Hinweisgebersystem den rechtlichen Anforderungen entspricht. 

Damit das System letztlich keine leere Hülle bleibt, sondern tatsächlich angenommen und genutzt wird, muss es (intern) publik gemacht werden; es muss kommuniziert werden, wie das System erreichbar ist und für welche Fälle es genutzt werden kann. Damit einher geht die Entwicklung und Kommunikation von klaren Richtlinien und Verfahren für das Hinweisgebersystem. Inhalt dieser Richtlinien sollte insbesondere sein, wie das Unternehmen mit den gemeldeten Informationen umgeht. Darüber hinaus sollte ein klarer Prozess für die Bewertung und Untersuchung der gemeldeten Informationen festgelegt werden. Dies spielt auch für die Ressourcenplanung eine essenzielle Rolle: Geeignete Ressourcen müssen benannt werden und ihnen müssen Maßnahmen zur Verfügung stehen, um etwaiges Fehlverhalten zu beheben. 

Eine häufig vorgetragene Sorge im Zusammenhang mit dem Hinweisgebersystem ist nach wie vor der Anschein der Bespitzelung: Um einer Atmosphäre der Bespitzelung vorzubeugen und die Angst davor zu minimieren, bedarf es einer geplanten Kommunikation und gegebenenfalls auch der Schulung der Mitarbeitenden. Ziel sollte es sein, eine offene Kommunikationskultur zu fördern und den Mitarbeitenden das Vertrauen zu vermitteln, dass ihre Meldungen ernst genommen und vertraulich behandelt werden. Dies ist auch ein wesentlicher Bestandteil einer ethischen Unternehmenskultur. 

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