DORA: Meldung des Informationsregisters

DORA: Meldung des Informationsregisters

Die formelle Einreichungsfrist für das Informationsregister über das MVP-Portal der BaFin war der 28. April 2025. Finanzunternehmen mussten bis zu diesem Datum ein vollständiges Informationsregister bei der BaFin einreichen, um den Anforderungen nach DORA (Digital Operational Resilience Act) zu entsprechen.

Aufgrund der hohen Zahl europaweiter Einreichungen kam es zu Verzögerungen bei der externen Verarbeitung auf europäischer Ebene. Diese betrafen sowohl das Testverfahren als auch das Produktivsystem. Das Informationsregister konnte ausschließlich über das MVP-Portal der BaFin eingereicht werden – eine Übermittlung per E-Mail war nicht möglich.

Die gute Nachricht: Alle Einreichungen über das Fachverfahren „Digital Operational Resilience Act (DORA)“ mit dem Status „Verarbeitung abgeschlossen“, „In Verarbeitung (extern)“, „Meldung fehlerhaft“ und „In Verarbeitung“ wurden für den Stichtag 28. April 2025 als fristgerecht akzeptiert. Das bedeutet, dass die Einreichung die Anforderungen des DORA erfüllte – auch wenn sie nicht ohne Beanstandungen durch die Prüfungen der BaFin und der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) ging. Finanzunternehmen haben nun bis zum 23. Mai 2025 Zeit, um etwaige Beanstandungen in ihren bisherigen Einreichungen zu korrigieren. Dafür müssen die überarbeiteten Dokumente erneut über das bereits bekannte Fachverfahren hochgeladen werden.

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