DORA: Neue Anforderungen an IKT-Drittdienstleister
DORA: Neue Anforderungen an IKT-Drittdienstleister
DORA: Neue Anforderungen an IKT-Drittdienstleister
Im Rahmen eines digitalen Workshops informierte die BaFin Dienstleister aus der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT-Drittdienstleister) über den Digital Operational Resilience Act (DORA). Im Fokus der Veranstaltung standen das europäische Überwachungsrahmenwerk für kritische IKT-Drittdienstleister sowie die vertraglichen Anforderungen an die Nutzung von IKT-Drittdienstleistungen.
Mit DORA entstehen neue Anforderungen an die Regulierung von IKT-Drittparteirisiken im Finanzsektor. Auch IKT-Drittdienstleister, die ihre Leistungen für den Finanzsektor erbringen, sind betroffen und unterliegen künftig der Überwachung durch die Europäischen Aufsichtsbehörden, sofern sie als kritisch eingestuft werden. Kritisch sind sie beispielsweise dann, wenn ihre Dienstleistungen kurzfristig nicht oder nur sehr schwer von anderen übernommen werden können oder wenn sie die Stabilität des Finanzsystems beeinträchtigen könnten. Zudem enthält DORA detaillierte Regelungen für Vertragsvereinbarungen zwischen Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleistern.
Zusammenfassend wurden insbesondere folgende Punkte von der BaFin im Workshop thematisiert:
Die im Rahmen der BaFin-Veranstaltung dargestellten Themen und Hinweise unterstreichen die Notwendigkeit eines proaktiven Ansatzes der betroffenen Unternehmen, um den Anforderungen von DORA gerecht zu werden und ihre Resilienz zu stärken.
