DORA RTS E-Sub: Ablehnung durch EU-Kommission

DORA RTS E-Sub: Ablehnung durch EU-Kommission

Die ESAs (Europäischen Aufsichtsbehörden) legten bereits im Juli 2024 einen Entwurf für technische Regulierungsstandards (RTS) zur DORA-Verordnung vor.

Dieser Entwurf (RTS E-Sub) legt fest, welche Anforderungen Finanzinstitute bei der Vergabe bzw. Unterauftragsvergabe von IKT-Dienstleistungen zu erfüllen haben. Diese sind dann zu beachten, wenn kritische oder wichtige Funktionen durch eine IKT-Dienstleistung unterstützt werden. Insbesondere bei der Risikobewertung und dem Management von IKT-Unterauftragsvergaben sind diese Anforderungen zu berücksichtigen.

Nach einer sechsmonatigen Prüfungsphase lehnte die EU-Kommission am 31.01.2025 die Annahme des RTS E-Sub ab, da sie in Art. 5 des RTS E-Sub ein Problem sieht. Die dort formulierten Anforderungen an die „Bedingungen für die Unterauftragsvergabe in der Kette von IKT-Subunternehmern“ gehen ihrer Ansicht nach über das in Art. 30 Abs 5 DORA festgelegte Mandat hinaus.

Sie argumentierte, dass diese Anforderungen nicht spezifisch genug mit den Bedingungen für die Unterauftragsvergabe verknüpft seien und somit den Rahmen des Mandats überschreiten.

Folglich wurden die ESAs aufgefordert, Art. 5 RTS E- Sub sowie den dazugehörigen Erwägungsgrund 5 aus dem Entwurf zu streichen, um die Einhaltung des DORA-Mandats sicherzustellen. Die ESAs haben nun sechs Wochen Zeit, die geforderten Änderungen vorzunehmen und den überarbeiteten Entwurf erneut einzureichen. Sollte keine Einigung erzielt werden können, behält sich die Europäische Kommission das Recht vor, den RTS mit den von ihr als notwendig erachteten Änderungen zu verabschieden.

Da DORA bereits zum 17.01.2025 final in Kraft getreten ist, befassten sich viele Finanzunternehmen und IKT-Drittdienstleister in den letzten Monaten mit den Vertragsanpassungen und integrierten in ihre Vertragsbausteine die Anforderungen gemäß RTS E-Sub.

Um den neuen Anforderungen gerecht werden zu können, sollten die relevanten Unternehmen erneut Änderungen und Anpassungen vornehmen.

Es bleibt spannend, inwieweit weitere Änderungen im Rahmen der finalen Veröffentlichung des RTS E-Sub auf die Finanzunternehmen zukommen.

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