Spiel mir das Lied vom Tod!? – Droht das Ende des externen Geldwäschebeauftragen?
Spiel mir das Lied vom Tod!? – Droht das Ende des externen Geldwäschebeauftragen?
Spiel mir das Lied vom Tod!? – Droht das Ende des externen Geldwäschebeauftragen?
Anfang Dezember 2022 wurde im Rahmen der BaFin Fachtagung „Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung” das Thema Outsourcing von geldwäscherechtlichen Pflichten diskutiert.
Die Teilnehmer der Paneldiskussion hoben hierbei vorranging die komplizierte Kommunikation zwischen den Verpflichteten und den Beauftragten sowie deren oftmals mangelnde Eignung hervor. Während die Aufsicht erklärte, ausgelagerte Geldwäschefunktionen regelmäßig intensiv prüfen zu wollen, bekräftigt die legislative Seite, dass durch den kommenden EU AML Action Plan die Auslagerung von Geldwäschepflichten nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein wird. So sollen zukünftig beispielsweise Verdachtsmeldungen nur noch vom jeweiligen Verpflichteten und nicht von dessen Beauftragten abgegeben werden dürfen.
Die kontrovers geführte Diskussion um die externen Geldwäschebeauftragten dürfte vor allem von Verpflichteten gespannt verfolgt werden, die keine Großbanken sind. Für diese Zielgruppe stellt die externe Expertise eines Geldwäschebeauftragen oftmals die einzige Möglichkeit dar, den Anforderungen aus der Verpflichtung des Geldwäschegesetzes gerecht zu werden.
Sollte die Diskussionsstimmung in entsprechende Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden, darf tatsächlich Ennio Morricone’s Welthit in die Mundharmonika geblasen werden – allerdings nicht für einen Cowboy, sondern für die Funktion des externen Geldwäschebeauftragten.
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