CSRD: DRSC veröffentlicht Ergebnisse der Kurzumfrage zum Implementierungsstand der ESRS bei DAX 40-Unternehmen

CSRD: DRSC veröffentlicht Ergebnisse der Kurzumfrage zum Implementierungsstand der ESRS bei DAX 40-Unternehmen

CSRD: DRSC veröffentlicht Ergebnisse der Kurzumfrage zum Implementierungsstand der ESRS bei DAX 40-Unternehmen

Der Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) hat im Sommer 2023 eine Kurzumfrage unter den DAX 40-Unternehmen zur Implementierung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. An der Befragung haben 39 der DAX 40-Unternehmen teilgenommen.  

Hintergrund 

Mit der Umsetzung der Corporate Sustainability Directive (CSRD) müssen u.a. große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die unter die § 289b und § 315b HGB fallen, ab dem 1. Januar 2024 eine umfangreiche Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen in ihren Lagebericht aufnehmen. Die ESRS sollen dabei verbindlich beachtet werden. Derzeit ist das erste von zwölf ESRS-Sets veröffentlicht und muss für die Berichterstattung ab dem 1. Januar 2024 herangezogen werden.   

Ergebnisse der Kurzumfrage 

Die Ergebnisse geben Aufschluss über die organisatorischen Zuständigkeiten, den Projektverlauf der ESRS-Implementierung sowie die größten Herausforderungen bei der Umsetzung. Darüber hinaus wird aufgezeigt, welche weiteren Nachhaltigkeitsstandards für die Berichterstattung herangezogen werden. 

  • Organisatorische Verankerung: 19 der 39 befragten DAX 40-Unternehmen haben das Projekt zur ESRS-Implementierung im Verantwortungsbereich des Finanzvorstands bzw. im Finanzbereich des Unternehmens angesiedelt. In sieben der befragten Unternehmen sind verschiedene Ressorts gemeinsam in der Verantwortung.  
  • Startzeitpunkt: Beinahe alle befragten Unternehmen (37 Unternehmen) haben das Projekt zur Implementierung der ESRS gestartet. Die Hälfte der DAX 40-Unternehmen hat bereits im Jahr 2022 begonnen. Die übrigen Unternehmen starteten das Projekt im ersten Halbjahr 2023. 
  • Aktueller Projektstand: Die Wesentlichkeitsanalyse stellt das Herzstück der CSRD und der ESRS und somit auch den Kern des ESRS-Implementierungsprojekts dar. Bei 20 der befragten Unternehmen ist die Wesentlichkeitsanalyse bereits abgeschlossen, bei neun DAX 40-Unternehmen befindet sie sich noch in Bearbeitung. Zudem wurden bereits die Berichtsprozesse für die Nachhaltigkeitsthemen etabliert. Während 23 Unternehmen ihre Berichtsprozesse für ausgewählte Nachhaltigkeitsthemen implementiert haben, konnten fünf Unternehmen den Berichtsprozess für alle Nachhaltigkeitsthemen etablieren.  
  • Herausforderungen: Die größten Herausforderungen sehen ca. 80 % der Unternehmen in der „Unklarheit bezüglich der Berichtsanforderungen“ (insbesondere aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsprozesses bzw. der fehlenden finalen ESRS) und in der „Datenqualität/Prüfbarkeit“. Weitere Schwierigkeiten bestehen in der „unzureichenden Datenverfügbarkeit“ von ESG-Daten sowie hinsichtlich personeller Ressourcen und den zeitlichen Herausforderungen.  
  • Weitere Berichtsstandards: Neben den ESRS befassen sich fast alle befragten Unternehmen mit weiteren Nachhaltigkeitsberichtsstandards.  Besondere Bedeutung kommt hierbei den GRI zu, die derzeit bei 29 der befragten Unternehmen die Grundlage für einen eigenen Nachhaltigkeitsbericht bilden. Mit den nicht verpflichtend anzuwendenden SASB- und ISSB-Standards beschäftigt sich mehr als die Hälfte der DAX 40-Unternehmen. 

Fazit 

Die Umfrage macht noch einmal deutlich, mit welchem Aufwand die Umsetzung der CSRD und der damit verbundenen ESRS verbunden ist. Unternehmen, die ab 2025 nach der CSRD berichtspflichtig sind, sollten daher zeitnah mit dem Implementierungsprojekt starten und den erforderlichen Aufwand und die Ressourcen bei der Planung entsprechend berücksichtigen. 

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