DSGVO-Angemessenheitsbeschluss für Brasilien und Verlängerung für das Vereinigte Königreich
DSGVO-Angemessenheitsbeschluss für Brasilien und Verlängerung für das Vereinigte Königreich
Mit dem am 26. Januar 2026 verabschiedeten Durchführungsbeschluss (EU) 2026/179 hat die Europäische Kommission Brasilien offiziell als Drittstaat mit einem mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vergleichbaren Datenschutzniveau anerkannt. Dieser Schritt schafft laut der Europäischen Kommission den größten Raum für freie Datenflüsse weltweit, in dem zusammen 670 Millionen Menschen leben.
Hintergrund: Warum Brasilien ein angemessenes Datenschutzniveau bietet
Die Entscheidung der EU basiert auf der Einschätzung, dass Brasiliens Datenschutzgesetz, die Lei Geral de Proteção de Dados (LGPD), ein Datenschutzniveau schafft, das im Kern „wesentlich gleichwertig“ zur europäischen DSGVO ist, was ein zentrales Kriterium gemäß Artikel 45 DSGVO ist.
Die LGPD wurde 2018 verabschiedet und seither stetig gestärkt, unter anderem durch die Schaffung der unabhängigen Datenschutzaufsicht ANPD. Die nationale Datenschutzbehörde besitzt weitreichende Befugnisse zur Aufsicht und Sanktionierung.
Die EU-Kommission bestätigt im Beschluss, dass der brasilianische Rechtsrahmen klare Prinzipien, Rechte der Betroffenen, durchsetzbare Rechtsmittel und begrenzte sowie kontrollierte Zugriffsrechte öffentlicher Stellen gewährleistet.
Bedeutung für Unternehmen: Weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit
Durch den Angemessenheitsbeschluss können personenbezogene Daten künftig ohne zusätzliche Transfermechanismen von der EU nach Brasilien übermittelt werden. Insbesondere entfällt die Notwendigkeit von Standardvertragsklauseln bzw. Binding Corporate Rules, um die Übermittlungen rechtskonform zu gestalten. Auch Transfer-Folgenabschätzungen (Transfer Impact Assessments) sind bei Übermittlungen, die auf der Grundlage des Angemessenheitsbeschlusses durchgeführt werden, nicht notwendig.
Verlängerung des Angemessenheitsbeschlusses für das Vereinigte Königreich
Der Angemessenheitsbeschluss für Brasilien ist Teil einer Reihe intensiver Aktivitäten der EU im Jahr 2025/2026. Die EU war in den vergangenen Monaten besonders aktiv. Mit dem Angemessenheitsbeschluss für das Europäische Patentamt schuf die EU-Kommission erstmals einen Angemessenheitsbeschluss für eine internationale Organisation.
Des Weiteren verlängerte die Europäische Kommission nach einer umfassenden Überprüfung der britischen Reformen durch den Data (Use and Access) Act den Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich bis Dezember 2031.
Ausblick und Fazit
Der Angemessenheitsbeschluss für Brasilien ist ein wichtiger Fortschritt. Unternehmen werden von größerer Flexibilität und Kosteneffizienz profitieren, während Verbraucher womöglich neue digitale Produkte erhalten werden. Mit dem Angemessenheitsbeschluss senden die EU und Brasilien ein starkes Signal: Datenschutz ist kein Handelshemmnis, sondern bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der digitalen Wirtschaft.
