Einigung auf EU-Ebene zum Verbot irreführender Nachhaltigkeitsangaben

Einigung auf EU-Ebene zum Verbot irreführender Nachhaltigkeitsangaben

Einigung auf EU-Ebene zum Verbot irreführender Nachhaltigkeitsangaben

Der Europäische Rat und das EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über neue Regeln zum Verbot von Greenwashing sowie zur besseren Informationsvermittlung für Verbraucher:innen über Produkte erzielt. Hierdurch sollen Verbraucher:innen vor irreführenden Informationen geschützt und fundierte Kaufentscheidungen erleichtert werden.

Damit wird die im europäischen Markt bereits bestehende Liste verbotener Geschäftspraktiken erweitert.

Was soll zukünftig verboten werden?

Zukünftig nicht mehr zulässig sind:

  • Allgemeine umweltbezogene Aussagen ohne anerkannten Nachweis für diese Umweltleistung. Dazu gehören beispielsweise, „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“.
  • Nachhaltigkeitskennzeichnungen ohne anerkannte Zertifizierungsregelungen oder Einbindung öffentlicher Behörden.
  • Behauptungen über reduzierte oder sogar positive Umweltauswirkungen von Produkten auf Basis von Emissionsausgleichsaktivitäten.
  • Angaben zur Haltbarkeit von Produkten in Bezug auf ihre Nutzungsdauer oder -intensität, sofern diese nicht nachgewiesen werden können.
  • Aufforderungen, Verbrauchsmaterialien früher als notwendig zu ersetzen.

Zusätzlich soll die Garantieinformation einheitlich und für die Verbraucher:innen gut sichtbar kommuniziert werden. Laut Pressemeldung wissen viele Verbraucher nicht, dass es in der EU eine Garantiezeit von mindestens zwei Jahren gibt.

Nächste Schritte

Um in Kraft zu treten, muss die vorläufige Einigung des Europäischen Parlaments und Rat angenommen werden. Die entsprechende Abstimmung der Abgeordneten wird voraussichtlich im November stattfinden. Sobald die Richtlinie in Kraft tritt, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht zu überführen.

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