Entwurf des Omnibuspakets Nr. 4 – Erleichterungen im Datenschutzrecht

Entwurf des Omnibuspakets Nr. 4 – Erleichterungen im Datenschutzrecht​

Am 21. Mai 2025 hat die Europäische Kommission den Entwurf für das sogenannte Omnibuspaket Nr. 4 vorgelegt. Dieses Paket ist Teil einer umfassenden Initiative der EU, die darauf abzielt, die administrative Belastung für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des europäischen Mittelstands zu stärken. Ein Schwerpunkt des Entwurfs liegt auf gezielten Erleichterungen im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer eigenen Kategorie für sogenannte Small Mid-Caps (SMCs). Diese Unternehmen sind größer als klassische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber noch keine Großunternehmen. Die Kriterien für SMCs umfassen weniger als 750 Mitarbeitende sowie einen Jahresumsatz von höchstens 150 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 129 Millionen Euro. Schätzungen zufolge betrifft diese neue Kategorie etwa 38.000 Unternehmen in der Europäischen Union.

Das Paket sieht im Bereich der DSGVO insbesondere vor, die bislang geltende Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30 DSGVO) für diese SMCs zu erleichtern. Während diese Dokumentationspflicht bisher nur für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten verpflichtend war, soll sie zukünftig auch für SMCs entfallen, sofern keine Verarbeitung personenbezogener Daten mit hohem Risiko erfolgt. Dies bedeutet eine deutliche Entlastung bei den administrativen Anforderungen für viele mittelgroße Unternehmen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass SMCs bei Datenschutz-Zertifizierungen (Artikel 42 DSGVO) und Verhaltenskodizes (Artikel 40 DSGVO) stärker berücksichtigt werden. Damit sollen die Anforderungen und Rahmenbedingungen für diese Unternehmen realistisch und umsetzbar bleiben. Auch die Begriffsdefinitionen in der DSGVO (Artikel 4) sollen entsprechend ergänzt werden, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Das Omnibuspaket Nr. 4 enthält neben den Datenschutzanpassungen auch Vorschläge zur Digitalisierung von Produktinformationen, zur Harmonisierung technischer Standards sowie zur Vereinfachung bestehender EU-Vorschriften, beispielsweise in den in Bereichen Finanzregulierung, Umweltrecht oder Produktkennzeichnung.

Mit diesen Maßnahmen verfolgt die Kommission das Ziel, Bürokratie abzubauen, digitale Innovationen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nachhaltig zu stärken. Gleichzeitig mahnen Datenschützer zur Vorsicht, da eine zu großzügige Befreiung von Dokumentationspflichten die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Datenschutz beeinträchtigen könnte.

Der Entwurf befindet sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren beim Europäischem Parlament und Rat. Sollte er verabschiedet werden, wäre dies ein wichtiger Schritt zu einer praktikableren und wirtschaftsfreundlicheren Regulierung in Europa, da mittelgroße Unternehmen bei der Einhaltung der DSGVO spürbar entlastet würden.

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