Ergebnisse einer Vergütungsumfrage unter deutschen Versicherungen

Ergebnisse einer Vergütungsumfrage unter deutschen Versicherungen

Ergebnisse einer Vergütungsumfrage unter deutschen Versicherungen

Am 22. August 2023 veröffentlichte die BaFin die Ergebnisse der im Jahr 2022 gestarteten Umfrage bei Lebens-, Kranken-, Schaden-, Unfall- sowie Rückversicherungsunternehmen. Die Teilnahme an der Erhebung war freiwillig.

Gegenstand der Umfrage war das jeweils geltende Vergütungssystem, insbesondere

  1. die Aufsichtsratvergütung,
  2. die Vergütung von Geschäftsleiter:innen,
  3. die Vergütung der Inhaber:innen von Schlüsselpositionen/Ausgliederungsbeauftragten,
  4. die Vergütung von Mitarbeiter:innen, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil haben / Personen, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Eindluss auf das Risikoprofil des Unternehmens haben (MRTs).

Laut Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würden insbesondere ESG-Kriterien (Environment, Social und Governance) von den befragten Unternehmen bislang nicht flächendeckend in ihren Vergütungssystemen berücksichtigt. Dies sei jedoch wünschenswert und aufgrund eines risikobasierten Ansatzes gefordert.

Fazit:

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie Solvency II hat der deutsche Gesetzgeber das bisherige Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) mit Wirkung zum 1. Januar 2016 novelliert. In § 25 VAG werden Anforderungen an die Vergütungssysteme von Versicherern formuliert, die in der ergänzenden Versicherungsvergütungsverordnung (VersVergV) konkretisiert werden. Obwohl die VersVergV bereits seit dem 6. Oktober 2010 besteht, wurde sie im Rahmen der Novellierung des VAG aus rechtstechnischen Gründen mit Wirkung zum 22. April 2016 nochmals unverändert in Kraft gesetzt. Dabei stellt der neue § 1 Abs. 2 VersVergV klar, dass Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen grundsätzlich unmittelbar den Regelungen des Art. 275 der Delegierten Verordnung 2015/35 (Solvency II) unterliegen.

Insgesamt erinnert der aktuelle Regulierungsstandard für die Versicherer in Deutschland stark an die am 24. September 2021 überarbeitete Fassung der Institutsvergütungsverordnung. Schon am Umfang der VersVergV (lediglich 7 § auf vier Seiten Text) lässt sich die deutlich geringere Breite und Tiefe der Vergütungsregelungen für Versicherer im Vergleich zu den Anforderungen an Banken erkennen.

Es stellt sich daher die Frage, ob eine solche Erhebung zielführend ist oder ob es nicht zielführender wäre, detaillierte Anforderungen an die Regelungsadressaten zu stellen.

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