Erste Strafe der BaFin wegen unzureichender Umsetzung der VAIT-Anforderungen
Erste Strafe der BaFin wegen unzureichender Umsetzung der VAIT-Anforderungen
Erste Strafe der BaFin wegen unzureichender Umsetzung der VAIT-Anforderungen
Am 28. März 2023 hat die Finanzaufsicht BaFin gegenüber der AXA Krankenversicherung Aktiengesellschaft einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festgesetzt. Bei der Prüfung der IT-bezogenen Geschäftsorganisation wurde ein Mangel in der Geschäftsorganisation festgestellt, welcher fristgebunden zu beseitigen ist. Diese Anordnungen sind seit dem 4. Mai 2023 bestandskräftig.
Woraus resultiert die Strafe?
Nach § 23 (1) VAG müssen Versicherungsunternehmen eine Geschäftsorganisation vorweisen, die sowohl wirksam als auch ordnungsgemäß ist. Darüber hinaus muss die Geschäftsorganisation der Art, dem Umfang und der Komplexität ihrer Tätigkeiten angemessen sein. Ergänzend hierzu hat die BaFin in ihrem Rundschreiben zu den Versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) die Anforderungen nochmals detailliert ausgeführt. Weist hierbei ein Unternehmen in der IT-Geschäftsorganisation schwerwiegende Mängel auf, hat die BaFin die Möglichkeit, einen Kapitalaufschlag für den Zeitraum bis zur Mängelbeseitigung festzulegen, um den Risiken zu begegnen, die sich aus den festgestellten Mängeln im Unternehmen ergeben können.
Nach § 301 (1) Nr. 3 VAG hat die BaFin die Möglichkeit, bei Versicherungsunternehmen und Versicherungsgruppen, die Solvency II unterliegen, einen Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung festsetzen, wenn Risiken aus Mängeln in der Geschäftsorganisation nicht angemessen abgedeckt sind.
Das ist die erste Maßnahme dieser Art, welche die BaFin gegen ein Versicherungsunternehmen erlässt. Sie zeigt, wie genau und wie wichtig man die Umsetzung der Anforderungen aus der VAIT bei der BaFin nimmt. Es ist davon auszugehen, dass auch bei anderen Versicherungsunternehmen oder Versicherungsgruppen, bei denen erhebliche Abweichungen der IT-Geschäftsorganisation von den gesetzlichen Vorgaben festgestellt werden, ein Kapitalaufschlag auf die Solvabilitätskapitalanforderung erfolgen kann. Jedoch ist nicht nur dieser Bereich der VAIT zu beachten. Eine Umsetzung aller Anforderungen aus der VAIT unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips ist anzustreben.
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