Erweiterung der Q&A zur EU-Offenlegungsverordnung durch die BaFin

Erweiterung der Q&A zur EU-Offenlegungsverordnung durch die BaFin

Erweiterung der Q&A zur EU-Offenlegungsverordnung durch die BaFin

Die BaFin hat am 11. Juli auf ihrer Internetseite bekanntgegeben, dass sie die den Bereich zu Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der EU-Offenlegungsverordnung erweitert hat.

Insbesondere die produktbezogenen Vorlagen der Regulatory Technical Standards sowie unbestimmte Rechtsbegriffe haben sich in der Praxis als herausfordernd erwiesen. Zu Anwendungsfragen, die in den Regelungsbereich der BaFin fallen, bezieht diese nun Stellung. Gleichzeitig weist die BaFin jedoch darauf hin, dass die dargelegten Einschätzungen eine Momentaufnahme darstellen und sich ändern können, falls die für die Offenlegungsverordnung zuständige EU-Kommission oder der für die RTS zuständige Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden Fragen anders auslegen.

Auch wenn die BaFin nicht alle Fragen klären und umfassend beantworten kann, ist jede Erläuterung und Hilfestellung für die betroffenen Unternehmen sicherlich begrüßenswert.

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