EU AI Act: Leitfaden zu Meldepflichten und Aufruf zur Beteiligung am Konsultationsprozess

EU AI Act: Leitfaden zu Meldepflichten und Aufruf zur Beteiligung am Konsultationsprozess

Mit dem Inkrafttreten des EU AI Act stehen Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen vor neuen, verbindlichen Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorkommnissen. Um die Umsetzung zu erleichtern und europaweit zu harmonisieren, hat die EU-Kommission einen Entwurf für einen Leitfaden sowie ein Melde-Template veröffentlicht. Stakeholder sind dazu aufgerufen, sich noch bis zum 7. November 2025 an einem Konsultationsprozess zu beteiligen.

Die Meldepflicht nach Artikel 73 verfolgt mehrere Ziele: Zum einen soll sie den Behörden als Frühwarnsystem dienen, damit diese Risiken erkennen und zeitnah mit behördlichen Maßnahmen auf schwerwiegende Vorkommnisse reagieren können. Zudem sollen die Verantwortlichkeiten für Anbieter und in Teilen Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen klar beschrieben werden. Schließlich soll durch die Meldepflicht auch die Transparenz erhöht und das Vertrauen in KI gestärkt werden.

Der nun veröffentlichte Leitfaden soll Organisationen bei der Umsetzung des EU AI Act und damit bei der Erfüllung der Meldepflichten unterstützen. Dazu klärt er jedes einzelne Element der Definition von „schwerwiegenden Vorkommnissen“ und führt die Melde-, Untersuchungs- und Kooperationspflichten für Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen weiter aus. Auch die Rollen von Marktüberwachungsbehörden und nationalen Behörden werden präzisiert. Ein Template von aktuell sieben Seiten Umfang soll den Meldeprozess erleichtern und standardisieren. Darin werden etwa Informationen zur meldenden Organisation, dem KI-System und der Art des Vorfalls abgefragt.

Unsere Empfehlung: Beteiligen Sie sich an dem Konsultationsprozess – insbesondere dann, wenn Sie Hochrisiko-KI-Systeme anbieten oder betreiben (werden).

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation der EU-Kommission haben Sie die Möglichkeit, Feedback zum Leitfaden und zum Melde-Template zu geben. Dadurch können Sie die Perspektive Ihrer Organisation einbringen und einen Beitrag dazu leisten, dass die Anforderungen der Praxis an effiziente und handhabbare Meldeprozesse berücksichtigt werden.

Den Leitfaden, das Melde-Template sowie die Möglichkeit zur Beteiligung am Konsultationsprozess finden Sie auf der Website der EU-Kommission.

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