EU AI Act: Neue Richtlinie konkretisiert Definitionen und Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen

EU AI Act: Neue Richtlinie konkretisiert Definitionen und Pflichten für Anbieter von GPAI-Modellen

Seit dem 2. August 2025 müssen die Regelungen in Kapitel V der europäischen KI-Verordnung (EU AI Act) zu Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI – GPAI) angewendet werden. Diese Regelungen enthalten umfangreiche Pflichten für Anbieter solcher GPAI-Modelle, insbesondere in Bezug auf Dokumentation, Transparenz über Trainingsdaten und die Umsetzung einer Copyright-Policy. Darüber hinaus definiert Kapitel V Bedingungen, unter denen ein GPAI-Modell als „systemisches Risiko“ eingestuft wird. Für Anbieter von GPAI-Modellen mit systemischem Risiko ist der Katalog an Anforderungen noch umfangreicher und umfasst Risikoanalysen, Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten.

Eine mögliche Kritik an einigen Regelungen des EU AI Act ist, dass sie zu unbestimmt sind – dies betrifft auch die Regelungen zu GPAI-Modellen. Deshalb hat die EU-Kommission am 18. Juli 2025, also kurz vor der Anwendbarkeit von Kapitel V, eine Richtlinie zur Konkretisierung veröffentlicht. Folgende Inhalte aus Kapitel V werden unter anderem konkretisiert:

  • Wann gilt ein KI-Modell als GPAI-Modell?
  • Wann birgt ein GPAI-Modell systemische Risiken?
  • Wann gilt ein GPAI-Modell als in den Markt eingeführt?
  • Wann wird ein Akteur durch die Modifikation eines GPAI-Modells (etwa durch Finetuning) zum Anbieter des modifizierten GPAI-Modells?
  • Welche Ausnahmen von den Verpflichtungen sind vorgesehen?

Eine Möglichkeit für Anbieter, den Nachweis über die Erfüllung ihrer Pflichten aus Kapitel V zu erbringen, ist die Unterzeichnung eines sogenannten „Code of Practice“. Auch hierfür gelten Vorgaben, die im Juli 2025 von der EU-Kommission veröffentlicht wurden.

Unternehmen, die GPAI-Modelle in ihren Systemen einsetzen, sollten nun zeitnah prüfen, ob sie unter die Regelungen von Kapitel V des EU AI Act fallen. Dazu sollten sie auch die GPAI-Richtlinie konsultieren.

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