EU Anti-Korruptions-Richtlinie

EU Anti-Korruptions-Richtlinie

In unserem Management Advisory Newsletter Ausgabe 01/2024 hatten wir bereits über das Verbandssanktionengesetz („Rise and Fall“ des Verbandssanktionengesetzes) berichtet, das eine wegweisende Maßnahme zur Stärkung der Unternehmensverantwortung und zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität darstellen sollte. Unternehmen sollten für strafbare Handlungen ihrer Mitarbeitenden zur Verantwortung gezogen und durch effektive Sanktionen dazu motiviert werden, wirksame Compliance-Maßnahmen zu implementieren. Aufgrund verschiedener Umstände wurde dieses Gesetzesvorhaben bislang nicht Realität.

Zumindest in Bezug auf das Thema Korruptionsbekämpfung gibt es nun aber „neue Hoffnung“: Mit der neuen EU-Anti-Korruptions-Richtlinie, die bislang im Entwurf vorliegt, sollen in den Mitgliedsstaaten einheitliche Standards zur Korruptionsbekämpfung etabliert und schärfere Sanktionen eingeführt werden.

Wesentliche Inhalte des Entwurfs sind (nicht abschließend):

  • Harmonisierung von Straftatbeständen durch die Definition von Mindeststandards für strafbare Korruptionsdelikte (z. B. Bestechung, Vorteilsgewährung, Amtsmissbrauch) fest, die in nationales Recht der Mitgliedstaaten übernommen werden müssen. In Deutschland hätte das zur Folge, dass das deutsche Strafrecht u. a. durch die Einführung neuer Straftatbestände angepasst werden müsste.
  • Sanktionen sind sowohl für natürliche Personen (Geldbußen, Berufsverbote, bis hin zu Freiheitsstrafen von mindestens zwei bis vier Jahren) als auch für juristische Personen (Geldbußen von bis zu 5 % des weltweiten Umsatzes oder min. 40 Millionen Euro, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und Genehmigungen) vorgesehen; Unternehmen können für Korruptionsvergehen durch ihre Führungskräfte haftbar gemacht werden.

Auch wenn der Richtlinienentwurf hohe Anforderungen und empfindliche Sanktionen vorsieht, gibt es einen Lichtblick für Unternehmen: Präventive interne Kontroll- und Compliance-Maßnahmen können strafmildernd wirken. Unternehmen sind demnach dringend dazu angehalten, die internen Compliance-Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls anzupassen.

Das Team von Wavestone steht Ihnen dabei jederzeit und gerne zur Seite.

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