EU intensiviert Sanktionen gegen Russland: das zwölfte Sanktionspaket

EU intensiviert Sanktionen gegen Russland: das zwölfte Sanktionspaket

EU intensiviert Sanktionen gegen Russland: das zwölfte Sanktionspaket 

Das zwölfte Sanktionspaket der Europäischen Union gegen Russland, das am 19. Dezember 2023 in Kraft getreten ist, stellt als Reaktion auf den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine eine weitere Verschärfung der Maßnahmen dar. 

Umfassende Importverbote und -beschränkungen
Das zentrale Element des neuen Pakets sind umfassende Importverbote. Ab dem 1. Januar 2024 ist die Einfuhr russischer Diamanten, einschließlich mit Diamanten besetzter Schmuckstücke und Uhren, in die EU verboten. Darüber hinaus werden Importe von Roh- und Spiegeleisen, Ferrolegierungen, Eisen, Kupfer- und Aluminiumdraht sowie bestimmten Rohrarten und Flüssiggas eingeschränkt. Diese Verbote betreffen Güter im Gesamtwert von jährlich etwa 3,2 Milliarden Euro. 

Erweiterte Exportverbote
Die EU hat auch ihre Exportrestriktionen verschärft. Die Liste der Güter, die nicht nach Russland ausgeführt werden dürfen, umfasst nun zusätzlich Chemikalien, Lithiumbatterien, Werkzeugmaschinen und spezifische Komponenten. Der Wert dieser zusätzlichen Ausfuhrbeschränkungen liegt bei circa 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. 

Die „No-Russia-Klausel"
Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung der sogenannten „No-Russia-Klausel". Exporteure müssen in neuen Verträgen verbindlich zusichern, dass bestimmte sensible Güter und Technologien nicht nach Russland wiederausgeführt werden. Diese Klausel muss bis spätestens 20. März 2024 in alle neuen Exportverträge aufgenommen werden. 

Erweiterung der Sanktionsliste
Mehr als 140 natürliche und juristische Personen wurden neu auf die Sanktionsliste der EU gesetzt. Ihre Vermögenswerte innerhalb der EU werden eingefroren, um die finanziellen Kanäle, die den russischen Militär- und Industriekomplex unterstützen könnten, weiter abzuschneiden. 

Verschärfung bestehender Maßnahmen
Zu den verschärften Maßnahmen gehören strengere Vorschriften zur Überwachung der Ölpreisobergrenze sowie intensivierte Anstrengungen beim Aufspüren und Einfrieren von Vermögenswerten zur Verhinderung und Aufdeckung von Sanktionsverstößen. 

Einschränkungen im Finanzsektor
Die EU hat entscheidende Schritte unternommen, um den russischen Zugang zum internationalen Finanzsystem zu beschränken. So wurden russische Banken vom SWIFT-System ausgeschlossen und die Transaktionen der russischen Zentralbank innerhalb der EU unterbunden. Dies schließt auch das Einfrieren von Vermögenswerten der russischen Zentralbank sowie der russischen Oligarchen mit ein. 

Einschränkungen im Energiesektor
Exportverbote sollen die Fähigkeit Russlands untergraben, seine Ölraffinerien zu modernisieren. Ein Importverbot für russische Kohle wurde eingeführt, und die Einfuhr von russischem Öl über Pipelines nach Deutschland und Polen ist nun untersagt. 

Maßnahmen im Transportsektor
Der EU-Luftraum wurde für alle russischen oder von Russland kontrollierten Flugzeuge geschlossen. 

Diese Maßnahmen spiegeln die fortgesetzten Bestrebungen der EU wider, Russland für seine Handlungen in der Ukraine zur Verantwortung zu ziehen und den wirtschaftlichen und politischen Druck zu erhöhen. 

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