Europaparlament stimmt für Verbot von Greenwashing
Europaparlament stimmt für Verbot von Greenwashing
Europaparlament stimmt für Verbot von Greenwashing
Mit 593 Stimmen (21 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen) hat das Europäische Parlament in Straßburg ein neues Gesetz verabschiedet, welches das sogenannte Greenwashing verhindern soll. Es verschärft die Regeln für irreführende Werbung sowie problematische Marketingpraktiken im Nachhaltigkeitsbereich. Verbraucher:innen sollen hierdurch geschützt und unterstützt werden, bessere Kaufentscheidungen bei nachhaltigen Produkten zu treffen.
Bislang ist es schwierig, vermeintlich nachhaltige Produkte zu vergleichen bzw. auf ihre tatsächliche Umweltfreundlichkeit hin zu überprüfen, da es zu viele Umweltlogos oder Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierung gibt. Mit der neuen EU-Richtlinie werden allgemein bekannte Produkthinweise bzw. Werbeslogans, wie z.B. „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „biologisch abbaubar“ oder „öko“ verboten, sofern sie nicht von offiziellen staatlichen Behörden oder anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben wurden. Dies fördert nicht nur die Vergleichbarkeit von Produkten hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit, sondern stärkt auch die Transparenz und Vertrauenswürdigkeit für die Verbraucher:innen.
Das neue Gesetz enthält zudem konkrete Vorschriften zur Produkthaltbarkeit. Damit sollen nicht nur die Verbraucher:innen beim Kauf, sondern auch die Hersteller beim Verkauf mehr Wert auf langlebige Produkte legen. Das Gesetz sieht ein Verbot unbegründeter Behauptungen über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Verbrauchsgütern vor und verbietet die Aufforderungen zu einem früheren Austausch als tatsächlich notwendig. Zudem soll eine einheitliche Kennzeichnung eingeführt werden, die über die Dauer der Garantie informiert. Dabei sollen Produkte mit längerer Garantiezeit besonders hervorgehoben und damit Reparaturen gefördert werden.
Auch wenn das Europäische Parlament grünes Licht für die neue Richtlinie gab, müssen die Mitgliedstaaten dieser noch im Europäischen Rat zustimmen. Dies gilt jedoch als Formsache, sodass bereits jetzt gesagt werden kann, dass damit für viele Verbraucher:innen in der EU große Veränderungen im täglichen Umgang mit Verbrauchsgütern auf den Weg gebracht wurden.