EU-Kommission veröffentlicht Satz 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

EU-Kommission veröffentlicht Satz 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

EU-Kommission veröffentlicht Satz 1 der European Sustainability Reporting Standards (ESRS)

Bereits im Dezember 2022 und April 2023 haben wir in unserem Blog über den ersten Satz der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung berichtet. 

Im Wesentlichen definieren die ESRS die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß den Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Kern der zu berichtenden Inhalte ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Der erste Satz der ESRS enthält zwölf sektorübergreifende Standards. ESRS 1 und 2 befassen sich mit den allgemeinen Offenlegungsverpflichtungen und die übrigen zehn Standards thematisieren die Berichtsanforderungen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance. 

Die Standards wurden am 31. Juli 2023 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Nach der Veröffentlichung des Delegierten Rechtsaktes haben das EU-Parlament sowie der Rat noch die Möglichkeit, Einspruch gegen die Rechtswirksamkeit der Vorschrift zu erheben.  

Die Abbildung zeigt die thematischen Schwerpunkte der veröffentlichten ESRS. Die Allgemeinen Grundsätze (ESRS 1) sowie Allgemeines (ESRS 2) sind für alle von der CSRD betroffenen Unternehmen verpflichtend zu veröffentlichen. Unabhängig vom Ergebnis der doppelten Wesentlichkeitsanalyse, die im Rahmen der CSRD verpflichtend ist und den individuellen inhaltlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen vorgibt, sind Unternehmen dazu verpflichtet ESRS E1Klimawandel und ESRS S1 – Eigene Mitarbeitende (Nr. 1-9, für Unternehmen > 250 Mitarbeitende) umzusetzen. Die übrigen thematischen Standards sind in Abhängigkeit von den Ergebnissen der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse zu berichten. 

Die einzelnen ESRS-Standards geben detailliert vor, welche Analysen ein Unternehmen für die als wesentlich identifizierten Themenbereiche durchzuführen hat. Ebenso gehen sie auf die zu berichtenden qualitativen und quantitativen Kennzahlen ein.  

Ein Großteil der Datenanforderungen ist, insbesondere für Unternehmen, die erstmals einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen (müssen), komplex und erfordert eine fachbereichsübergreifende Auseinandersetzung mit den eigenen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft.  

Autorinnen: Eva Müller & Camie Künne 

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