Greenwashing-Risiken erfordern ein strukturiertes Risikomanagement

Greenwashing-Risiken erfordern ein strukturiertes Risikomanagement

Greenwashing-Risiken erfordern ein strukturiertes Risikomanagement

Das Risiko für Unternehmen, Greenwashing zu betreiben, steigt. Dies betrifft insbesondere Unternehmen, die ihre Nachhaltigkeitsziele und -maßnahmen bewusst bewerben, z. B. durch die Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Kapitalanlage- und Produktentwicklungsprozesse oder auch durch Verkündung ihrer eigenen Ambitionen zur Erreichung von CO2-Neutralität.

Aber auch Unternehmen, die keine freiwillige Nachhaltigkeitsbewerbung vornehmen, können zunehmenden Greenwashing-Risiken ausgesetzt sein. Dies betrifft Unternehmen, die regulatorischen Verpflichtungen zur Kommunikation von Nachhaltigkeitsinformationen an Kunden und Öffentlichkeit unterliegen – etwa im Rahmen der vorvertraglichen und regelmäßiger Kundeninformation zum Investmentportfolio oder bei der Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten.

Mit Blick auf „EIOPA’s Progress Report on Greenwashing – Advice to the European Commission“ scheint die Aufsicht Greenwashing sehr weit auszulegen. So werden im Bericht unter anderem folgende Beispiele für potenzielles Greenwashing angeführt:

  • Ein Versicherer kündigt an, für jeden im Aktionszeitraum abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag ein Baum zu pflanzen. Gleichzeitig investiert der Versicherer aber weiterhin in Unternehmen, die Projekte im Zusammenhang mit fossilen Brennstoffen durchführen.
  • Ein Versicherer gibt an, bis 2050 CO2-Neutralität im Underwriting anzustreben, ohne über konkrete und glaubwürdige Pläne zur Erreichung dieses Ziels zu verfügen.
  • Die vorvertraglichen Kundeninformationen beinhalten Absätze, die das Auffinden der zu veröffentlichenden Nachhaltigkeitsinformationen zu den Investmentoptionen erschweren.
  • Veröffentlichte Informationen im Nachhaltigkeitsbericht stehen im Widerspruch zu Informationen auf der Website.

In allen oben genannten Fällen sieht die Aufsicht eine mögliche Täuschung der (potenziellen) Kunden bzw. der Öffentlichkeit.

Greenwashing kann zu erheblichen Einbußen führen. Neben konkreten Strafen, wie sie jüngst von der US-amerikanischen Börsenaufsicht gegen eine Kapitalverwaltungsgesellschaft verhängt wurden, zeigen Analysen zudem, dass die Aktienkurse von Unternehmen, die des Greenwashings verdächtigt werden, nicht nur einen unmittelbaren Kursverlust aufweisen, sondern auch in der Folge eine unterdurchschnittliche Kursentwicklung im Vergleich zu ihren Wettbewerbern zeigen.

Mit dem Ziel einer einheitlichen europäischen Regelung wird derzeit in Europa die sogenannte Green Claims Directive erarbeitet. Die aktuelle Entwurfsfassung sieht Strafen für Greenwashing vor, die vom Einzug der betreffenden Umsätze bis zum Marktausschluss des Unternehmens reichen können.

Für Unternehmen ist es daher wichtig, einen strukturierten Risikomanagementprozess aufzusetzen, um ihre Greenwashing-Risiken zu identifizieren, die Risiken anhand konkreter Kriterien zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um ihr Greenwashing-Risiko zu reduzieren.

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