Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter Solvency II:
Konsultationsphase für kommendes BaFin-Rundschreiben beendet
Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter Solvency II:
Konsultationsphase für kommendes BaFin-Rundschreiben beendet
Die BaFin hat im Dezember vergangenen Jahres einen Entwurf zum „PPP-Rundschreiben1" vorgelegt, welches den Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter Solvency II beleuchtet. Die Konsultationsphase für die betroffenen Versicherungsunternehmen endete kürzlich am 31. Januar. Fokusthemen sind neben der Kapitalanlagestrategie auch Nachhaltigkeitsaspekte sowie das Kundenwohl.
Das Rundschreiben enthält insbesondere Hinweise zur Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zu diesem Thema im VAG sowie in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35. So müssen Versicherer etwa gewährleisten, dass die Kapitalanlagestrategie Sicherheit, Qualität, Liquidität und Rentabilität bietet. Des Weiteren sollen Nachhaltigkeitsrisiken in der Anlagestrategie berücksichtigt werden, was die gesellschaftliche Verantwortung der Versicherer unterstreicht.
Bei fonds- und indexgebundenen Produkten in der Lebensversicherung müssen die anbietenden Versicherer sicherstellen, dass die hinterlegten Fonds bzw. Indizes den Bedürfnissen der Versicherten entsprechen, sofern die Anlagen nicht von den Versicherten selbst ausgewählt werden. Das Risiko für die Versicherten soll durch strenge Kriterien bei der Auswahl und Verwaltung der jeweiligen Kapitalanlagen minimiert werden. Mögliche Kickback-Zahlungen (Rückvergütungen) einer KVG an das Versicherungsunternehmen dürfen die Fondsauswahl nicht beeinflussen.
Die Rückmeldungen aus der Konsultationsphase werden nun von der BaFin gesichtet. Das finale Rundschreiben wird im Laufe des Jahres erwartet.