Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde mit entscheidenden Änderungen beschlossen

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde mit entscheidenden Änderungen beschlossen

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde mit entscheidenden Änderungen beschlossen

Am 16. Dezember 2022 wurde das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz) vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Die Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) sollte ursprünglich zum 17. Dezember 2021 erfolgen. Nach verstrichener Frist wurde im Januar 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesregierung eingeleitet. Daraufhin wurde im Juli 2022 ein erneuter Gesetzesentwurf durch die Bundesregierung eingebracht, nachdem der erste Entwurf bereits in der letzten Legislaturperiode gescheitert war.

Das nun beschlossene Gesetz soll drei Monate nach Verkündung in Kraft treten, womit spätestens Anfang des 2. Quartals 2023 zu rechnen ist. Die Verpflichtung besteht weiterhin für Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten, wobei kleineren Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten eine Frist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt wird.

Die wohl wichtigste beschlossene Änderung betrifft die Pflicht zur Annahme von anonymen Meldungen. Dies war bislang lediglich eine Empfehlung. Interne und externe Meldekanäle müssen nach dem geänderten Hinweisgeberschutzgesetzt ab 1. Januar 2025 anonyme Meldungen entgegennehmen sowie die Möglichkeit der anschließenden anonymen Kommunikation mit dem Hinweisgeber gewährleisten. Für nach dem Gesetz verpflichtete Unternehmen ist die Gesetzesänderung mit Aufwand verbunden. Insbesondere die bestehenden Prozesse, Strukturen und eventuell bereits implementierte Meldewege sind einer genauen Prüfung zu unterziehen.

Eine ausführliche Aufstellung der Änderungen zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz sowie weitere interessante Fakten finden Sie in unserem „Management Advisory Newsletter 01/2023“, welcher am 15. Februar 2022 erscheinen wird.

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