Internal Audit: Revisionsverfahren ex-post versus ex-ante

Internal Audit: Revisionsverfahren ex-post versus ex-ante

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Als Ex-ante-Prüfungen werden solche bezeichnet, die während oder vor Beginn eines Geschäftsprozesses durchgeführt werden. Zumeist erfolgen sie auf Basis noch nicht abgeschlossener Geschäftsvorfälle. In der Praxis ist der Begriff daher bisher in der Regel nur für Projektprüfungen bzw. projektbegleitende Prüfungen in Verwendung. Diesen Prüfungen wird ein hoher Anteil an Beratungsdienstleistungen der Revision zugeschrieben. Dies gilt insbesondere unter strenger Beibehaltung von Unabhängigkeit und Objektivität der Internen Revision.  

Neben den Projektrevisionen stellt sich die spannende Frage, ob es inzwischen nicht auch viele Prüfungen gibt, die eindeutig den Ex-post-Prüfungen (nach Fallabschluss) zuzuordnen sind, aber eigentlich einen begleitenden Charakter haben. Damit sind im Besonderen IKS-Prüfungen gemeint, die entlang laufender Prozesse den Ist-Zustand erheben und bewerten (begleitend). Dabei werden auch Geschäftsvorfälle beobachtet, die in diesem Zeitraum den Prozess und die Kontrollen durchlaufen. Das Vorgehen dient der Bewertung von Angemessenheit und Wirksamkeit des IKS. Prüfungen auf Geschäftsvorfälle, die den Prozess und die Kontrollen im vergangenen Betrachtungszeitraum durchlaufen haben, geben Aufschluss über die Wirksamkeit des IKS in der vergangenen Periode und können daher eindeutig als Ex-post bezeichnet werden. Eine ähnliche Situation findet sich beispielsweise bei der Prüfung von Berechtigungen. 

Vor dem Hintergrund des notwendigen Einsatzes von Methoden und Werkzeugen des Continuous Monitoring und Continuous Auditing (CM/CA) sollte die Frage diskutiert werden, ob in Zukunft weiterhin nur bei Projekten von Ex-ante-Prüfungen gesprochen werden sollte oder auch bei „klassischen" Prüfthemen. Damit würde die Ex-ante-Prüfung gegenüber der Ex-Post-Revision weiter an Bedeutung gewinnen. 

 

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