MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben zum 30.06.2023
MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben zum 30.06.2023
MaComp: BaFin aktualisiert Rundschreiben zum 30.06.2023
Die BaFin hat ihr Rundschreiben Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion (MaComp) aktualisiert und zum 30. Juni 2023 veröffentlicht. Die Änderungen resultieren aus der Umsetzung der zweiten Finanzmarktrichtlinie (Market in Financial Markets Directive II – MiFID II).
Zweck der MaComp ist es, die Anforderungen an die Compliance-Funktion sowie der Vorschriften zu Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten zu präzisieren. Durch seinen modularen Aufbau gibt das Rundschreiben zugleich einen flexiblen und praxisnahen Rahmen für die Ausgestaltung der Geschäftsorganisation von Wertpapierdienstleistungsunternehmen vor.
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Market Authority – ESMA) hat Leitlinien zu „einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft" veröffentlicht. Diese wurden nun in den Besonderen Teil (BT) 6 überführt. Die EMSA-Leitlinien enthalten insbesondere Vorgaben, wie Wertpapierdienstleistungsunternehmen ihre Kundinnen und Kunden über die Angemessenheitsprüfung informieren und welche Daten sie über deren Kenntnisse und Erfahrungen einzuholen haben.
Der bisherige BT 6 der MaComp „Inhalte und Zur-Verfügung-Stellen der Geeignetheitserklärung nach § 64 Absatz 4 Wertpapierhandelsgesetz" wird in BT 7 integriert.