Melderfreischaltung für DORA
Melderfreischaltung für DORA
Die neue EU-Verordnung zur digitalen operativen Resilienz (DORA) bringt für Finanzinstitute zahlreiche Neuerungen mit sich. Eine davon ist die Pflicht zur Meldung schwerwiegender IT-Sicherheitsvorfälle an die BaFin. Um diese Meldepflicht erfüllen zu können, müssen Sie als Finanzinstitut sicherstellen, dass Ihre zuständigen Mitarbeitenden als Melder im BaFin-Portal freigeschaltet sind.
Warum ist die Melderfreischaltung so wichtig?
Die Melderfreischaltung ist eine Voraussetzung dafür, dass Sie als Finanzinstitut die neuen Meldepflichten nach DORA erfüllen können. Nur so können Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ernstfall schwerwiegende IKT-Vorfälle schnell und fristgerecht melden und zur Aufrechterhaltung der digitalen Widerstandsfähigkeit Ihres Unternehmens beitragen. Bereits vor einigen Wochen wurde die Registrierung im MVP-Portal der BaFin angeboten, sowie erste Unternehmen und Melder wurden freigeschaltet. Nun ist eine zweite Registrierungsrunde bis zum 15. Dezember 2024 geplant.
Wie funktioniert die Melderfreischaltung?
- Registrierung: Alle unternehmensinternen Melder müssen zunächst im BaFin-MVP-Portal registriert werden.
- Excel-Formular: Füllen Sie das von der BaFin bereitgestellte Excel-Formular (Melder_DORA.xlsx) vollständig aus. Tragen Sie alle relevanten Informationen zu Ihrem Unternehmen und den Meldern ein.
- Einsendung: Senden Sie das ausgefüllte Formular bis zum 15. Dezember 2024 per E-Mail an die angegebene Adresse (DORA-Melderfreischaltung@bafin.de).
- Freischaltung: Die BaFin prüft Ihre Angaben und schaltet die Melder für das DORA-Fachverfahren frei.
- Überprüfung: Prüfen Sie nach dem 15. Dezember, ob die Freischaltung erfolgreich war.
Die BaFin empfiehlt allen Unternehmen, die an der initialen Melderfreischaltung nicht teilgenommen haben, dringend an der zweiten Runde teilzunehmen, da vor dem 17.01.2025 keine weiteren Möglichkeiten zur Freischaltung vorgesehen sind.
Sollten Sie Ihre Meldepflichten ausgelagert haben, empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob die Melder Ihres Dienstleisters ebenfalls freigeschaltet sind.
Was passiert, wenn Sie die Melderfreischaltung versäumen?
Sollten Sie die Frist versäumen, können Sie möglicherweise nicht rechtzeitig auf Meldepflichten reagieren. Dies kann zu Verzögerungen und möglichen Sanktionen führen.
Die Melderfreischaltung ist ein wichtiger Schritt, um sich auf die neuen Anforderungen von DORA vorzubereiten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Schritte bis zum 15. Dezember 2024 erledigt haben.
