Neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister: Die Verordnung über Echtzeitüberweisungen im Überblick 

Neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister: Die Verordnung über Echtzeitüberweisungen im Überblick

Im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/886 („Verordnung über Echtzeitüberweisungen“) wurden neue Meldepflichten für Zahlungsdienstleister in die SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 eingeführt.Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) informiert über die konkreten Anforderungen und Fristen, die sich daraus ergeben:

Zahlungsdienstleister sind künftig verpflichtet, ihren zuständigen Behörden Meldungen zu übermitteln, die sich auf die Höhe der Entgelte für Überweisungen, Echtzeitüberweisungen und Zahlungskonten sowie auf den Anteil der verweigerten Zahlungsausführungen beziehen. Diese Angaben müssen getrennt für nationale und grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge erfolgen und insbesondere auch Fälle berücksichtigen, in denen Zahlungen aufgrund gezielter finanzieller restriktiver Maßnahmen abgelehnt wurden.

Die erste Meldung ist bis zum 09. April 2026 bei der BaFin einzureichen und muss Informationen für den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2025 enthalten. Dabei sind die Daten pro Kalenderjahr einzeln, also in vier separaten Meldungen, abzugeben. Auch in den Folgejahren ist jeweils jährlich eine Meldung für das vorangegangene Kalenderjahr einzureichen. Die Meldungen müssen entweder als strukturierte Datei (xBRL-CSV) oder mit Hilfe einer Excel-Vorlage der BaFin über das MVP-Portal der BaFin übermittelt werden.

Um eine Meldung abgeben zu können, ist zunächst eine Registrierung für das MVP-Portal erforderlich. Anschließend muss die Zulassung für das Fachverfahren „Verbraucherschutz“ über das Portal beantragt werden. Weitere Informationen zur Registrierung und Zulassung werden auf der entsprechenden Seite der BaFin bereitgestellt. Eine Zulassung ist derzeit allerdings noch nicht möglich.

Die neuen Meldepflichten stellen einen weiteren Schritt zur Erhöhung der Transparenz und zur Umsetzung europäischer Vorgaben im Zahlungsverkehr dar. Zahlungsdienstleister sollten sich frühzeitig mit den technischen und organisatorischen Anforderungen vertraut machen, um die fristgerechte und korrekte Meldung sicherzustellen.

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