Neue Ressourcen der EU-Kommission zur Umsetzung des EU AI Act
Neue Ressourcen der EU-Kommission zur Umsetzung des EU AI Act
Die Europäische Kommission hat im Oktober 2025 die so genannte „Single Information Platform“ aufgelegt. Auf dieser Plattform sollen Ressourcen zur Unterstützung bei der Implementierung der Vorgabe des EU AI Act bereitgestellt werden. Neben regulatorischer Konformität sollen dadurch auch KI-Innovationen und die Entwicklung vertrauenswürdiger KI in Europa gefördert werden.
Überblick: Was bietet die Plattform?
Die Single Information Platform dient als zentrale Anlaufstelle für alle Informationen rund um den EU AI Act. Interessenten finden dort unter anderem:
- Compliance Checker: Ein interaktives Tool, das Unternehmen hilft, ihre rechtlichen Pflichten zu identifizieren und die notwendigen Schritte zur Einhaltung der Vorgaben des EU AI Act zu verstehen.
- AI Act Explorer: Eine intuitive Navigation durch die Kapitel, Anhänge und Erwägungsgründe der KI-Verordnung.
- AI Act Service Desk: Eine Anlaufstelle zur Klärung konkreter auf den EU AI Act bezogenen Fragen durch ausgewiesene Fachleute, die eng mit dem AI Office zusammenarbeiten.
- Leitfäden und nationale Ressourcen: Die den EU AI Act ergänzenden Leitfäden sowie weiterführende Ressourcen der Mitgliedsstaaten können ohne weitere Umwege oder umständliche Suchen abgerufen werden.
Einschätzung
Mit der Single Information Platform bietet die EU-Kommission langersehnte praktische Hilfestellungen bei der Umsetzung der Anforderungen des EU AI Act. So ist etwa der Compliance Checker ein sinnvolles Instrument zum Erhalt einer Ersteinschätzung des Risikoniveaus eines KI-Systems. Auch der AI Act Service Desk zur Klärung individueller Fragen sollte einen Beitrag zur Reduktion von Unsicherheiten in der Anwendung der komplexen KI-Verordnung leisten.
Allerdings orientieren sich die Fragen im Compliance Checker sehr eng am Wortlaut der Verordnung, was teilweise zu Lasten der einfachen Handhabbarkeit gehen könnte. Treue zum geschriebenen Wort scheint hier Vorrang vor praktischer Zugänglichkeit gehabt zu haben. Anzumerken ist auch, dass die EU-Kommission selbst per Disclaimer darauf hinweist, dass der Compliance Checker allein informatorischen Zwecken dient, also keine Rechts- oder Complianceberatung darstellt. Hierzu werden Unternehmen also auch künftig auf anderweitige Expertise angewiesen sein. Inwieweit der AI Act Service Desk tatsächlich in der Lage ist, in komplexen individuellen Konstellationen fundierten Rat zu geben und so zur Reduktion von Unsicherheiten beizutragen, muss die Zeit zeigen.
