Neuerungen in der Konsultationsfassung 2024 der BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Neuerungen in der Konsultationsfassung 2024 der BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz

Die neuen Anforderungen in der Konsultationsfassung von 2024 der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“, kurz AuA’s, umfassen mehrere wesentliche Änderungen und Ergänzungen gegenüber der aktuellen Version von 2021. Im Folgenden geben wir einen kurzen Überblick über die aus unserer Sicht wesentlichen Themen:

Aktualisierte Risikoanalyse und Risikomanagement

Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Risikoanalyse und das Risikomanagement. Die Anforderungen an die Risikoanalyse wurden erweitert und verlangen nun eine detailliertere Berücksichtigung spezifischer Risiken, einschließlich der aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen im Bereich der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Besonders betont wird die nachvollziehbare Dokumentation der Risikoanalyse und der internen Sicherungsmaßnahmen. Verpflichtete müssen somit sicherstellen, dass ihre Risikoanalysen regelmäßig aktualisiert und überprüft werden, um den aktuellen Bedrohungen Rechnung zu tragen.

Interne Sicherungsmaßnahmen

Auch im Bereich der internen Sicherungsmaßnahmen gibt es wichtige Neuerungen. So sind Verpflichtete ausdrücklich dazu angehalten, Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs neuer Produkte und Technologien für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu implementieren. Zusätzlich gibt es neue Vorschriften zur Einrichtung von Whistleblowing-Systemen. Diese Systeme sollen sicherstellen, dass Mitarbeitende potenzielle Verstöße sicher und vertraulich melden können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.

Erweiterte Identifizierungsanforderungen und Medien-Screening

Ein weiterer zentraler Punkt der neuen Anforderungen sind die erweiterten Identifizierungsanforderungen. Verpflichtete müssen strengere Maßnahmen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität von Kundinnen und Kunden ergreifen, insbesondere bei politisch exponierten Personen (PePs) und bei Transaktionen mit Kryptowerten. Ein spannender Aspekt hierbei ist das Medien-Screening zur Identifizierung von Personen. Verpflichtete müssen sicherstellen, dass das Screening alle relevanten Informationsquellen umfasst, einschließlich internationaler, nationaler und lokaler Medien, um umfassende und aktuelle Daten zu erhalten. Der Einsatz von automatisierten Screening-Tools und Softwarelösungen wird empfohlen, um die Effizienz und Genauigkeit des Medien-Screenings zu erhöhen. Moderne Technologien wie künstliche Intelligenz und maschinelles Lernen können dabei helfen, Muster zu erkennen und verdächtige Aktivitäten oder Personen effizienter zu identifizieren. Auf diese Weise sollen die Maßnahmen dazu beitragen, die kontinuierliche Überwachung der Kundenbeziehungen zu optimieren. Die Umsetzung dürfte insofern spannend werden, als bereits heute ein teilweise extrem hoher Aufwand betrieben wird, um verdächtige Transaktionen und potenziell verdächtige Personen im Kundenbestand zu identifizieren.

Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten

Die Anforderungen an die Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten wurden ebenfalls verschärft. Es gibt verlängerte Fristen für die Aufbewahrung von Aufzeichnungen und Dokumenten im Zusammenhang mit geldwäscherechtlichen Maßnahmen. Zudem werden spezifische Anforderungen an die elektronische Aufzeichnung und sichere Speicherung von Daten eingeführt, um die Integrität und Verfügbarkeit der Daten zu gewährleisten.

Erweiterte Meldepflichten und Meldesysteme

Auch im Bereich der Verdachtsmeldeverfahren gibt es erweiterte Meldepflichten. So müssen Verpflichtete nicht nur verdächtige Transaktionen, sondern auch verdächtige Aktivitäten und Versuche von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung melden – also quasi eine „Live-Berichterstattung“. Wurde bisher, insbesondere im Bereich der Geldwäscheprävention, eher eine ex-post Analyse aus vergangenen und damit abgewickelten Transaktionen getätigt, so könnte nun bald eine real-bzw. near-time Analyse notwendig sein. Ähnlich wie bei der Prüfung von Transaktionen gegen Sanktions- und Embargo-Bestimmungen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, gibt es neue Anforderungen an die Systeme und Prozesse zur Einreichung und Verwaltung von Verdachtsmeldungen.

Fazit

Man darf gespannt sein, welche der Neuerungen letztlich in die finale Fassung Einzug finden werden. Die Verpflichteten haben im Rahmen der Konsultationsphase die Möglichkeit, Ihre Einschätzungen zu den neuen Regelungen vorzubringen und etwa mit Verweisen auf mögliche Probleme in der Praxis oder Hindernissen bei der Umsetzung Änderungswünsche zu erwirken.

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