PRI veröffentlicht Positionspapier zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive 

PRI veröffentlicht Positionspapier zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive 

PRI veröffentlicht Positionspapier zur Corporate Sustainability Due Diligence Directive 

Die Investoreninitiative UN Principles for Responsible Investment (UN PRI) hat in einem Ende September veröffentlichten Positionspapier Stellung zu dem Entwurf der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) genommen. Als globale Investorenorganisation setzt sich die PRI seit Gründung im Jahr 2006 für ein verantwortungsvolles Handeln bei Investitionstätigkeiten ein und begrüßt daher den Erlass eines europäischen Lieferkettengesetzes. Um die Richtlinie zu einem effizienten und wirkungsvollen Instrument für den Umweltschutz und die Wahrung von Menschenrechten entlang der Wertschöpfungskette von Unternehmen zu machen, hat die PRI in einem Positionspapier Anpassungs- und Konkretisierungsvorschläge formuliert.  

Die Vorschläge beziehen sich auf die Kernthemen „Due Diligence", „Vergütungsmodelle" und „1,5-Grad-Ziel" und umfassen insbesondere folgende Kernaussagen: 

  • Nach Artikel 6 Absatz 3 des CSDDD-Entwurfs müssen Unternehmen, die Finanzdienstleistungen anbieten, nur vor dem Angebot einer Finanzdienstleistung eine Due Diligence durchführen. Die PRI empfiehlt die Aufhebung des Absatzes, um eine laufende und ganzheitliche Bewertung der gesamten Wertschöpfungskette zu ermöglichen und die Richtlinie im Einklang mit internationalen Standards zu verfassen.  
  • Der CSDDD-Entwurf definiert den Begriff „Finanzdienstleistungen" nicht. Die PRI schlägt vor, den Begriff zu definieren und Kapitalbeteiligungen in die Begriffsdefinition einzubeziehen.  
  • Die PRI empfindet den derzeitigen persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie als unzureichend. Dies könne Risiken und Herausforderungen für die Anleger hervorrufen. Der persönliche Anwendungsbereich der Richtlinie solle daher ausgeweitet und in Einklang mit dem persönlichen Anwendungsbereich der CSRD gebracht werden.  
  • Zudem regt die PRI die Harmonisierung der Definitionen für die Begrifflichkeit „negative Auswirkungen auf Umwelt und Menschenrechte" in der CSDDD, SFDR und CSRD an, um eine einheitliche Begriffsdefinition herbeizuführen. 
  • Die Einbeziehung von Stakeholdern bei der Identifizierung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen soll nach der Empfehlung der PRI immer stattfinden und nicht nur nach Abwägung der jeweiligen Umstände. In Artikel 6 Absatz 4 Satz 2 des CSDDD-Entwurfs empfiehlt die PRI daher die Streichung des Wortes „gegebenenfalls". 
  • Hinsichtlich der Vergütungsmodelle empfiehlt die PRI die Ausweitung des Spektrums an Nachhaltigkeitsfaktoren, die bei der Festlegung der variablen Vergütung berücksichtigt werden sollten. Demnach sollen nicht nur Umweltfaktoren berücksichtigt werden, sondern auch Nachhaltigkeitsfaktoren, die auf die S- und/oder G- Säule einzahlen. 
  • Große Unternehmen im Sinne der CSDDD müssen nach Artikel 15 des CSDDD-Entwurfs einen Plan zur Vereinbarkeit der unternehmerischen Tätigkeit mit dem 1,5-Grad-Ziel einführen und umsetzen. Der PRI zufolge sollte die CSDDD klarstellen, wie die Unternehmen das Ausmaß identifizieren sollen, in dem der Klimawandel ein Risiko für oder eine Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit darstellt. 

Fazit 

Das PRI-Positionspapier zielt mit den unterbreiteten Vorschlägen insbesondere auf eine Harmonisierung mit bereits bestehenden ESG-Regularien und internationalen Standards ab. Fokus ist hierbei die Empfehlung der Klärung und Spezifizierung von Schlüsselwörtern, um eine effektive und effiziente Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu gewährleisten und eine operative Umsetzung bei den von der Richtlinie betroffenen Unternehmen zu ermöglichen. 

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